Emotion: Air Berlin

Air-Berlin-Insolvenz - Aktuelle Informationen

© CHECK24

Air Berlin, Deutschlands zweitgrößte Airline, hat am 15. August 2017 beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung eingereicht und seit dem 27. Oktober 2017 den Betrieb eingestellt. Auf dieser Seite finden Kunden stetig die neusten Informationen und alles Wissenswerte rund um die Insolvenz.

Das müssen Air-Berlin-Kunden wissen

  • Seit dem 28. Oktober 2017 werden keine Air-Berlin-Flüge mehr durchgeführt.
  • Großteile der Flotte werden von Lufthansa und Easyjet übernommen. Dies gilt jedoch nicht oder nur indirekt für ehemalige Routen und Tickets der insolventen Airline. Betroffene CHECK24-Kunden werden von uns informiert.
  • Auch die Air-Berlin-Tochter Niki ist mittlerweile insolvent und fliegt nicht mehr
  • Während die Tochtergesellschaft LGW ebenfalls an die Lufthansa ging, bekam die der ursprüngliche Gründer Niki Lauda den Zuschlag für Niki
  • Bereits gekaufte Tickets für Air-Berlin-Flüge (mit AB-Code) können nicht mehr genutzt werden. 
  • Mit Ende des Flugbetriebs hat auch das Service Center von Air Berlin den Dienst eingestellt
  •  Für Tickets, die nach dem 15.08.2017 gekauft wurden, sollte der Preis von einem hierfür eingerichteten Treuhandkonto zurückerstattet werden.
  • Wer durch die Insolvenz noch finanzielle Ansprüche an die insolvente Air Berlin hat, muss diese bis spätestens 1. Februar 2018 (Eingangsfrist) beim Sachverwalter anmelden. Dies erfolgt ausschließlich über die Website www.airberlin-inso.de. Am Ende der Registrierung der Forderungen (nicht schon nach Registrierung der Kontaktdaten) erhalten Sie ein Formular zur Forderungsanmeldung, auf dem die registrierten Daten aufgedruckt sind. Bitte unterschreiben Sie das gedruckte Formular und senden es an:

    Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
    Postfach 10 30 10
    18005 Rostock
    DEUTSCHLAND

  • Für Air-Berlin-Tickets, die vor dem 15.08. gekauft wurden, bietet Eurowings 50 Prozent Rabatt auf Ersatzflüge an. Dies gilt für Flüge im Reisezeitraum vom 28.10. bis 15.11.2017.
  • Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter Ihr Vertragspartner und kümmert sich um die Erbringung der Transportleistung bzw. Organsiation eines alternativen Fluges, sollte dies tatsächlich erforderlich werden. 
  • Am 25. August hatte das Vielfliegerprogramm Topbonus einen Insolvenzantrag eingereicht. Nach einer kurzen Pause ist es nun  möglich, auf Flügen mit Etihad Airways, sowie bei Partnern am Boden Meilen (z.B. Mietwagen bei Sixt, Europcar, Avis oder Hertz) Meilen zu sammeln und einzulösen. Zudem habe Topbonus einen Onlineshop eingerichtet, bei dem bestehende Meilen gegen Gutscheine eingelöst werden können.
  • Sämtliche Statusvorteile sind jedoch nicht mehr gültig.
  • Ab dem 12. Februar akzeptieren Condor und Germania für einen begrenzten Zeitraum Topbonus Meilen. Mit diesen können Rabatte auch Flugtickets der beiden Airlines erworben werden. Während bei Germania die Frist am 2. März endete, hat Condor die Aktion bis 16. März verlängert.

Sobald es neue Informationen über die Air-Berlin-Insolvenz gibt, erfahren Sie diese zeitnah hier, auf der Website von Air Berlin oder auf der offiziellen Informationsseite zum Insolvenzverfahren der Fluggesellschaft.


Das sind die Hintergründe zur Air-Berlin-Insolvenz

Der Sinkflug von Air Berlin begann bereits 2001, nachdem Etihad Airways fast 30 Prozent der Airline erwarb, um sich Landerechte in Europa zu sichern. Ein Jahr später konnte Air Berlin bei 4.3 Milliarden Euro Umsatz mit sieben Millionen Euro den ersten und einzigen Gewinn verbuchen, seit die Airline 2007 mit der LTU fusioniert hatte. Bereits 2013 überstiegen die Schulden dann erstmals das Eigenkapital. Durch ein zunehmend schwierigeres wirtschaftliches Umfeld – unter anderem durch das Erstarken vieler Billigflieger – stieg der Verlust von Air Berlin dramatisch an und summierte sich 2016 auf 760 Millionen Euro. Nur Großaktionär Etihad hielt die Airline mit üppigen Finanzspritzen über Wasser. Nun haben die Araber jedoch laut Air Berlin den Geldhahn zugedreht, womit keine positive Fortführungsprognose der Air Berlin PLC mehr gegeben und eine Insolvenz nicht mehr abzuwenden war.

Mittlerweile haben sich die Verantwortlichen von Air Berlin für eine Zerschlagung und einen Teilverkauf des Konzerns entschieden. Nachdem Air Berlin Anfang 2017 bereits 38 Flugzeuge vom Typ Airbus A319 und A320 inklusive Crews der Lufthansa per Leasingvertrag überließ, hatte die Kranichairline am 12. Oktober 2017 einen Kaufvertrag über 20 Jets aus der Air-Berlin-Flotte sowie die Tochtergesellschaften Niki und LG Walter unterzeichnet. Kurz darauf meldete allerdings die EU-Kartellbehörde schwere Bedenken an, weshalb die Lufthansa den 200-Millionen-Deal kurz vor Weihnachten platzen ließ. Dadurch musste auch Niki den Weg in die Insolvenz antreten und den Flugbetrieb einstellen.

Während die LG Walter mittlerweile der Lufthansa gehört, gingen die Reste von Niki an deren ursprünglichen Gründer Niki Lauda. Dieser will die Airline unter dem Namen Laudamotion wieder in die Luft bringen. Dafür sollen bis zu 15 Airbus-Jets, die aus Niki-Beständen bereits an die Lufthansa veräußert wurden, wieder an Lauda zurückvermietet werden. Ab 25. März 2018 will Laudamotion den Flugbetrieb aufnehmen und unter anderen für Eurowings und Condor fliegen.

Als dritter Profiteur der Air-Berlin-Insolvenz bekommt Easyjet ein großes Stück vom Kuchen ab. Der britische Billigflieger wird 25 Maschinen aus Air-Berlin-Beständen leasen und bis zu 1.000 Piloten und Flugbegleiter übernehmen. Damit sind laut Insolvenzverwalter Frank Kebekus alle Unternehmensteile der Air Berlin verkauft worden.

Hinweis: Stand der Informationen: 02.03.2018, 13:00 Uhr; alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen als Inspiration, Information und stellen Empfehlungen der Redaktion dar. Dabei achten wir darauf, mit unseren Texten niemanden zu diskriminieren und beziehen in allen Formulierungen stets alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität ein.

Wer schreibt hier?

Holger Zehden_Quadrat
Holger Zehden

Egal ob neue Flugroute, skurrile Verkehrsregeln im Ausland oder Tipps für einen gelungenen Urlaub: Als Online-Redakteur im Reisebereich von CHECK24 bin ich für News und Blogbeiträge rund um die Themen Mietwagen, Urlaub, Flug und Hotel verantwortlich. Da ich privat wie beruflich bereits kreuz und quer durch Europa und die Welt reisen durfte, kann ich vieles aus persönlicher Erfahrung berichten.

    Von wo?
    Nur Hotel
    Mit unseren „Nur Hotel“-Angeboten buchen Sie Hotel-Übernachtungen zu attraktiven Preisen! Diese Angebote sind nach rechtlicher Definition keine Pauschalreisen. Die für Ihre Buchung jeweils gültigen rechtlichen Regelungen werden Ihnen vor der Buchung angezeigt.
    Anreise
    01.01.
    Abreise
    01.01.
    ×
    Ihre Reisedauer wurde angepasst
    Die Reisedauer () war zu lang für den gewählten An- und Abreisetermin.
    ×
    Sie können online maximal
    6 Zimmer buchen.

    Für mehr Zimmer melden Sie sich bei uns:
    Hilfe und Kontakt.