Brexit-Emotion

Brexit – Welche Änderungen sind im Großbritannien-Urlaub zu beachten?

Stand der Informationen: 1. Oktober 2021

Im Referendum am 23. Juni 2016 stimmte eine knappe Mehrheit (51,89 Prozent) der Briten für den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union. Dieser erfolgte Ende Januar 2020. Was sich für Urlauber in England, Schottland, Wales und Nordirland mit dem „British Exit“ – kurz Brexit – ändert und was es zu beachten gilt, lest ihr hier.

Überblick

Großbritannien

Geordneter Brexit am 31. Januar 2020

Obwohl der Brexit nach dem Referendum eigentlich beschlossene Sache hätte sein müssen, herrschte sowohl politisch als auch hinsichtlich des Reiseverkehrs weiterhin große Unsicherheit. Grund hierfür war das Rahmenabkommen für den Austritt, das vom Unterhaus des britischen Parlaments zunächst abgelehnt wurde. Daraufhin wurden Nachverhandlungen mit der Europäischen Union gefordert und der ursprüngliche Austrittstermin am 29. März 2019 aufgeschoben. Schließlich wurde ein geordneter Brexit beschlossen, der nach dem Austritt um Mitternacht am 31. Januar 2020 geregelt wurde. Zunächst galt eine knapp einjährige Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020, die die Auswirkungen des Brexits abfedern sollte. Alle EU-Regelungen waren währned der Übergangszeit weiterhin geltend, Großbritannien jedoch bereits nicht mehr in allen EU-Institutionen vertreten. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Übergangsphase beendet.

Fakten

Das müssen Reisende wissen

  • Für Reisen seit dem 1. Oktober 2021 ist ein Reisepass erforderlich.
  • Die Einführung eines Visums für Aufenthalte bis zu drei Monaten ist nicht vorgesehen.
  • Die Zollfreimengen reduzieren sich.
  • Eine Wiedereinführung der Roaminggebühren ist nicht geplant.
  • Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist nicht notwendig.
  • Die EU-Fluggastrechte bleiben weiterhin gültig.
  • Der deutsche Führerschein wird weiterhin akzeptiert.
  • Der Bahn- und Fährverkehr läuft wie gewohnt weiter.

Details

Houses of Parliament - London© CHECK24/Volkmann

Infos und Änderungen

01

Einreisebestimmungen

Personalausweis oder Reisepass?

EU-Bürger konnten bis zum 30. September 2021 noch mit ihrem Personalausweis nach Großbritannien einreisen. Seit dem 1. Oktober 2021 wird ein Reisepass erforderlich. Die Einführung einer Visumsfrist für Aufenthalte von bis zu drei Monaten ist bislang nicht vorgesehen. Denkbar ist die Einführung sogenannter Landing Cards, die Touristen bei der Einreise ausfüllen müssen.

  • Bei der Einreise wurde schon bislang genauer kontrolliert, da das Vereinigte Königreich nicht zu den Mitgliedern des Schengener Abkommens gehört. Dieses internationale Übereinkommen schafft schrittweise die Grenzkontrollen in der EU ab.
  • Die Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland soll offenbleiben.
02

Zoll

Ein- und Ausfuhrbestimmungen

Wie überall in der EU gelten bei Reisen von und nach Großbritannien großzügige Zollfreimengen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ändern sich diese nach dem Brexit. Dann gelten die Nicht-EU-Richtlinien, die lediglich einen Liter Spirituosen, vier Liter Wein, 200 Zigaretten sowie insgesamt Waren im Wert von 390 Pfund erlauben.

03

Preise

Wird der Urlaub teurer?

Bereits jetzt hat das britische Pfund Sterling an Wert verloren. Das hat für deutsche Touristen positive Wirkung auf den Wechselkurs: Die Nebenkosten in Großbritannien sinken demnach. Der Urlaub wird günstiger.

04

Roaming

Teurere Handygebühren?

Roaminggebühren zur Nutzung des Handys im Ausland wurden EU-weit abgeschafft. Nach dem Brexit könnten diese wiedereingeführt werden, dies ist jedoch bislang nicht eingetreten und wird auch für unwahrscheinlich gehalten. Voraussichtlich gilt für das Vereinigte Königreich eine Ausnahme: Schon zuvor waren einige Staaten vom Roaming befreit, die nicht Teil der EU sind.

05

Krankenversicherung

Versicherungsschutz in Großbritannien

Bisher werden gesetzlich Versicherte aus Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat mit ihrer Krankenkassenkarte behandelt. Das ändert sich auch mit dem Brexit nicht. Von deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich auch ab 2021 im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Eine separate Auslandskrankenversicherung ist daher nicht notwendig. Überprüft jedoch die Leistungen eurer Versicherung. 


Tipp
Unabhängig vom Zielland, ob EU-Ausland oder nicht, empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung jedoch immer. Die Zusatzversicherung deckt einige Fälle ab, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht inkludiert sind.
06

Flüge

Infos für Flugreisen

Zur Vorbereitung auf den Brexit haben viele britische Airlines Tochtergesellschaften in der EU gegründet, um das Problem zu umgehen, dass britische Fluggesellschaften weder in der EU landen noch Flüge zwischen einzelnen EU-Staaten anbieten dürften. Dazu fehlt ein entsprechendes Abkommen. 

Das Vereinigte Königreich gilt seit dem 1. Januar 2021 als Drittstaat aus EU-Sicht. Urlauber, die mit einem EU-Luftfahrtunternehmen fliegen, können sich bei Flügen aus der EU nach Großbritannien oder auch im umgekehrten Fall auf die EU-Fluggastrechte berufen. Bei einem Flug mit einem Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen können sich Reisende jedoch nur bei Flügen aus der EU nach Großbritannien auf die EU-Fluggastrechte berufen. Bei Flügen aus dem Königreich mit Ziel in der EU entfällt der Schutz.


Wichtig
Die EU-Fluggastrechte gelten für Reisen, die innerhalb der EU begonnen werden sowie für Flüge von EU-Airlines, die einen Flughafen innerhalb des Bündnisses zum Ziel haben. Sie sind also auch nach dem Brexit gültig.
07

Straßenverkehr

Mietwagenfahrer aufgepasst

Der deutsche Führerschein wird bei Mietwagenbuchungen in Großbritannien oder bei der Einreise mit dem eigenen Auto weiterhin anerkannt.

Hintergründe

Westminster Bridge - London

Das ist passiert

Im Juni 2016 stimmten die Briten darüber ab, ob das Vereinigte Königreich in der Europäischen Union verbleiben soll oder nicht. Sowohl in Schottland als auch in Nordirland wählte die Mehrheit den Verbleib in der EU. Dennoch überwiegten insgesamt mit knapp 52 Prozent die Stimmen für den Austritt, wodurch auch die Teilgebiete Nordirland und Schottland sich dem Brexit beugen müssen. Seither haben sich die Unabhängigkeitsbestrebungen Schottlands vom Vereinigten Königreich verstärkt.

Das Referendum war nur der Auftakt. Seither verhandeln die EU und Großbritannien über die Rahmenbedingungen eines geordneten Austritts des Königreichs. Über diesen sogenannten Brexit-Deal wurde im November 2018 zunächst eine Einigung erzielt – bevor er vom britischen Unterhaus Anfang 2019 abgelehnt wurde. Im Wesentlichen enthält er drei Punkte:

  • Großbritannien muss für bereits eingegangene Verpflichtungen in der EU rund 43 Milliarden Euro zahlen.
  • Die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien sowie jene von Briten in der EU bleiben unverändert.
  • Sollte es keine Einigung über die Grenze zwischen Großbritannien und dem EU-Mitglied Irland geben, bleibt das Vereinigte Königreich so lange in der Zollunion der EU, bis eine Lösung erzielt werden kann.

Nach mehrmaligem Scheitern des Austrittsabkommens im Unterhaus trat Premierministerin Theresa May Anfang des Jahres 2019 zurück. Ihr Nachfolger Boris Johnson versprach einen Brexit bis zum 31. Oktober 2019; auch diese Version des Abkommens scheiterte jedoch im britischen Unterhaus. Daraufhin einigte man sich auf Neuwahlen am 12. Dezember 2019, die Boris Johnson für sich – und damit für den Brexit – entschied. Im Januar 2020 gab das Unterhaus schließlich seine Zustimmung zum Brexit-Vertrag und zum geordneten Austritt am 31. Januar 2020 um Mitternacht. Seitdem gilt Großbritannien als Drittstaat. Die Übergangsphase endete am 31. Dezember 2020.

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen als Inspiration, Information und stellen Empfehlungen der Redaktion dar. Dabei achten wir darauf, mit unseren Texten niemanden zu diskriminieren und beziehen in allen Formulierungen stets alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität ein.

Wer schreibt hier?

Lisa Volkmann_Quadrat
Lisa Volkmann

Gletscherklettern in Alaska, Dschungelspaziergang in Peru, Roadtrip durch Deutschland oder auch mal süßes Nichtstun an so ziemlich jedem Ozean: Ich durfte bereits viele spannende Orte dieser Welt entdecken. Als Online-Redakteurin im Reisebereich von CHECK24 kann ich mein Hobby zum Beruf machen. Meine Blogartikel, Reisevorschläge und News rund ums Reisen stecken voller Begeisterung für ferne Länder und Kulturen. Diese Leidenschaft möchte ich weitergeben und zum Reisen und Entdecken inspirieren.

    Von wo?
    Nur Hotel
    Mit unseren „Nur Hotel“-Angeboten buchen Sie Hotel-Übernachtungen zu attraktiven Preisen! Diese Angebote sind nach rechtlicher Definition keine Pauschalreisen. Die für Ihre Buchung jeweils gültigen rechtlichen Regelungen werden Ihnen vor der Buchung angezeigt.
    Anreise
    01.01.
    Abreise
    01.01.
    ×
    Ihre Reisedauer wurde angepasst
    Die Reisedauer () war zu lang für den gewählten An- und Abreisetermin.
    ×
    Sie können online maximal
    6 Zimmer buchen.

    Für mehr Zimmer melden Sie sich bei uns:
    Hilfe und Kontakt.