Das Luftfahrtbundesamt hat den beiden ägyptischen Ferienfliegern Fly Egypt und Air Cairo am 5. Dezember die Landeerlaubnis an deutschen Flughäfen entzogen. Seit dem 23. Dezember darf zumindest Fly Egypt laut dem Branchenportal Airliners wieder zwischen Deutschland und Ägypten fliegen. Als Begründung für den Entzug der Landeerlaubnis wurden Sicherheitsbedenken und Verstöße gegen behördliche Auflagen der Airlines genannt. Alle aktuellen Informationen sowie Wissenswertes rund um das Landeverbot erfahren Sie auf dieser Seite.
Neue Informationen über das Landeverbot an deutschen Flughäfen für Fly Egypt und Air Cairo erfahren Sie zeitnah hier.
Am 5. Dezember 2018 wurde Fly Egypt und Air Cairo vom Luftfahrtbundesamt die Landeerlaubnis für alle deutschen Flughäfen entzogen. Die beiden hauptsächlich als Chartergesellschaften operierenden Airlines arbeiteten bisher mit zahlreichen Reiseveranstaltern zusammen, um Urlauber an die gebuchten Ferienziele zu bringen. Dafür nutzte Fly Egypt eine Flotte von fünf selbst betriebenen Boeing 737, während Air Cairo mit sieben Airbus A320 und einer geleasten Boeing 737 flog. Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in der ägyptischen Hauptstadt Kairo. Außer den Flughäfen in Deutschland flog Air Cairo auch das schweizerische Zürich sowie Linz und Graz in Österreich an. Über eine Reaktion der jeweilig in diesen Ländern zuständigen Luftfahrtbehörden ist bisher noch nichts bekannt.
Hinweis: Stand der Informationen: 07.12.2018, 09:40 Uhr; alle Angaben ohne Gewähr.
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