Gut zu wissen
Als Grenze gilt der Gesamtwert von 430 Euro an erworbenen Produkten pro Person bei Einreise in die EU, der nicht überschritten werden darf. Orientiert wird sich dabei am Preis der Fälschung, nicht dem des Originals.
Um sich noch lange an den schönen Urlaub zu erinnern, wandern bei der Heimreise gern einige Erinnerungsstücke mit ins Gepäck. Die hübsche Muschel vom Strandspaziergang, das handgefertigte Kunstwerk vom Kreativmarkt oder eine Flasche des leckeren lokalen Weins sollen uns ein kleines bisschen Urlaubsgefühl mit in die Heimat bringen oder Familie und Freunden eine Freude machen. Doch Obacht beim Aussuchen der Mitbringsel: Viele Gegenstände dürfen gar nicht aus dem Reiseland ausgeführt werden und können euch am Flughafen erhebliche Probleme bereiten! Wir geben eine Übersicht über die häufigsten Souvenir-Fallen und schlagen euch gleich ein paar erlaubte Alternativen vor.
Im Ostseeurlaub Muschelschalen sammeln und dann in einem prall gefüllten Beutel stolz mit nach Hause nehmen – wenn ihr diese Kindheitserinnerung auf euren Fernreisen wiederaufleben lassen wollt, droht Ärger. Zwar locken an tropischen Stränden noch weit ausgefallenere Muscheln als an der deutschen Küste, deren Ausfuhr aus dem jeweiligen Land ist aber aus Umweltschutzgründen häufig untersagt. Auch Korallenstücke (egal ob an Land geschwemmt oder gar „selbst gepflückt“), Steine und teilweise sogar Sand dürfen nicht mitgenommen werden. Das ist zwar schade, aber mit Blick auf die empfindliche Natur durchaus verständlich und eine vernünftige Maßnahme, um die Ausbeutung der Strände zu verhindern und einen nachhaltigeren Urlaub zu gewährleisten.
Auf orientalischen Basaren und asiatischen Märkten wimmelt es vor mitunter täuschend echt kopierten, aber eben dennoch gefälschten Markenprodukten. Da buhlen schnell die Gucci-Handtasche, das Hermès-Tuch oder die eigentlich sündhaft teure Schweizer Uhr für kleines Geld um einen Platz in eurem Koffer. Aber ist das nicht eigentlich verboten? Was den Eigenbedarf angeht, zeigen sich die Zollbehörden großzügig: Solange ihr die abgekupferte Markenjeans nicht gleich in zehn verschiedenen Größen mitbringt und damit den Verdacht auf Handel mit Plagiaten erregt, dürft ihr euch eine billige Luxuskopie durchaus gönnen. Wie lange euch die oft schlecht verarbeiteten Stücke dann Freude machen, steht auf einem anderen Blatt. Diese lockeren Bestimmungen gelten übrigens nicht für gefälschte Technikprodukte, mehr dazu lest ihr in Punkt 9 dieses Artikels.
Historische Stätten wie die Pyramiden von Gizeh oder die Ruinen von Pompeji sind zweifellos beeindruckend und allein die Vorstellung, über jahrtausendealte Steine oder Scherben zu laufen, verursacht ehrfürchtige Gänsehaut. Einige davon für die heimische Vitrine aufzusammeln ist allerdings keine gute Idee. Sie gelten als Kulturgüter und werden je nach Land mit hohen Geld- oder sogar Haftstrafen gegen die Ausfuhr geschützt. Auch bei Kunstgegenständen und Antiquitäten ist Vorsicht geboten! Die meisten als „antik“ feilgebotenen Produkte sind ohnehin billige Kopien, solltet ihr aber tatsächlich mal ein geschichtsträchtiges Stück erwischen, dürft ihr es nicht ohne Weiteres ausführen. Der Kauf echter Antiquitäten ist nämlich fast überall verboten.
Futtert ihr euch auf Reisen auch so gern durch die Töpfe des Urlaubslandes und probiert die Spezialitäten der lokalen Küche aus? Dann habt ihr sicher schon den einen oder anderen Leckerbissen entdeckt, von dem ihr am liebsten eine Portion mit nach Hause nehmen würdet! Bei Destinationen außerhalb der EU ist das aber nicht ganz so einfach: Alle Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Fleisch und Milch dürfen nicht ohne Gesundheitsbescheinigung und nochmalige Prüfung durch einen Veterinär vor Ort mitgebracht werden, um das Einschleppen von Krankheiten zu vermeiden. Für den typischen Urlaubsheimkehrer sicherlich zu viel Aufwand! Bestimmte Ausnahmen erlauben aber die Einfuhr von beschränkten Mengen an Honig und Fischprodukten, während Snacks wie Schokolade und Kekse bedenkenlos mitgebracht werden dürfen. Innerhalb der EU sind die Regularien ohnehin lockerer, hier sind auch Wurst- und Käseprodukte erlaubt und zollfrei – solange sie den Gesamtwert von 430 Euro nicht überschreiten. Angelurlauber in Norwegen dürfen ihren Fang bis zu einer Menge von zehn Kilogramm pro Person aus dem Land ausführen.
Der leckere italienische Wein oder bunte karibische Likör hat unter Palmen so gut geschmeckt, dass ihr ihn unbedingt auch unter der heimischen Birke genießen wollt? Dürft ihr! Allerdings nicht in rauen Mengen, denn zollfrei ist die Einfuhr nach Deutschland aus einem anderen EU-Staat nur begrenzt möglich. Die erlaubten Maximalvolumina liegen allerdings weit über dem üblichen Gepäckgewicht: 110 Liter Bier, 60 Liter Sekt oder Schaumwein, 20 Liter Likör und jeweils zehn Liter Spirituosen und Alkopops dürfen euch nach Hause begleiten. Reist ihr aus einem Land außerhalb der EU ein, fallen die erlaubten Mengen deutlich geringer aus. Hochprozentiges ist nur bis zu maximal einem Liter erlaubt, bei Getränken mit bis zu 22 Volumenprozent ist es doppelt so viel, bei Wein wiederum dürfen vier Liter mitgebracht werden. Fernreisendes Bier ist bis zu 16 Litern zollfrei.
In manchen Urlaubsländern ist der Umgang mit berauschenden Substanzen lockerer als in Deutschland, beispielsweise bieten in Amsterdam an jeder Ecke Coffeeshops in Keksen oder Joints verarbeitetes Marihuana an. Viele Fernreiseziele verfolgen allerdings eine äußerst strikte Anti-Drogenpolitik und drücken auch bei Touristen kein Auge zu. Langjährige Haftstrafen oder sogar körperliche Züchtigungen bis zur Todesstrafe drohen dort, wenn ihr mit Drogen im Gepäck erwischt werdet. Es gilt dann die Gesetzgebung des Staates, in dem ihr euch gerade befindet. Beachtet außerdem, dass die Definition von Drogen beziehungsweise unzulässigen Substanzen von Land zu Land unterschiedlich sein kann. So gelten in den Vereinigten Arabischen Emiraten einige hormonbasierte Verhütungsmittel sowie Psychopharmaka als kontrollpflichtig – auch, wenn ihr nur dort umsteigt!
Länder mit harten Strafen für Drogenbesitz:
Für die meisten Touristen wäre es undenkbar, sich lebende Tiere als Andenken aus dem Urlaub mitzunehmen – dennoch sind Berichte über entsprechende Funde des Zolls immer wieder in den Medien. Von Leguanen über Frösche, Spinnen oder sogar lebenden Schlangen sind viele Tierarten unter den Schmuggelopfern, darunter auch immer wieder unter Naturschutz stehende Spezies. Die Einfuhr dieser exotischen Tier- und Pflanzenarten unterliegt strikten Bestimmungen und ist für viele Tiere grundsätzlich verboten. Darunter fallen auch Souvenirs, die aus tierischen Bestandteilen hergestellt wurden, wie Schlangenlederschuhe oder Gegenstände aus Elfenbein.
Das Mitbringen typischer Haustierarten wie Hunde und Katzen – zum Beispiel Straßentiere aus Südeuropa – ist ebenfalls nicht ohne weiteres möglich. Sie benötigen eine Gesundheitsbescheinigung, einen Chip und einen internationalen Impfpass, andernfalls wird eine wochenlange Quarantäne angesetzt.
Arzneimittel begegnen euch im Ausland mitunter zu einem viel niedrigeren Preis, als sie in Deutschland zu haben sind. Manche Medikamente gibt es dort sogar rezeptfrei zu kaufen, während ihr in der Heimat dafür eine Verschreibung benötigt. Also im nächsten Urlaub einen kleinen Vorrat anlegen für den heimischen Arzneischrank? Tatsächlich dürft ihr das sogar, wenn ihr euch dabei an gewisse Regeln haltet! Zum einen müssen die mitgebrachten Medikamente auch in Deutschland registriert und zugelassen sein (und zwar tatsächlich das komplette Produkt, nicht nur dessen einzelne Wirkstoffe), zum anderen darf die dem persönlichen Bedarf angemessene Menge nicht überschritten werden. Als Faustformel gilt hier der Verbrauch für drei Monate nach Dosierungsanleitung auf der Packungsbeilage. Betäubungsmittel im Gepäck sind allerdings verboten, mit Ausnahme des Reisebedarfs von Patienten, die beispielsweise Morphin einnehmen müssen. In dem Fall muss eine ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden.
Viele Destinationen sind ein Shoppingparadies und locken mit wesentlich günstigeren Preisen als in Deutschland. Kein Wunder, dass Urlauber oft auf der Hinreise extra etwas Platz im Koffer lassen, um dann nach Herzenslust die Outlets und Märkte zu plündern. Prinzipiell kein Problem – solange sich der Gesamtwert der Shoppingausbeute aus Nicht-EU-Ländern auf nicht mehr als 430 Euro pro Person beläuft! Unter diesen Freibetrag fallen sowohl alle Kleidungsstücke und Accessoires, als auch technische Geräte und deren Zubehör. Wer höherwertige Produkte mitbringt, muss mit Zollgebühren sowie der Erhebung einer Einfuhrumsatzsteuer rechnen, durch die eine Ersparnis beim Kauf oft wieder aufgezehrt wird. Obacht auch beim Kauf von Unterhaltungselektronik und digitalen Datenträgern: DVDs und Blu-rays können mit einem Ländercode versehen sein und sind dann in Deutschland nicht abspielbar. Bei Smartphones müsst ihr darauf achten, dass ihr kein Modell mit Regionensperre erwischt und es außerdem kompatible Frequenzen für den europäischen Markt unterstützt.
Schon allein die Sicherheitsbestimmungen der Fluggesellschaften schränken das Mitbringen von Waffen ein. Im Handgepäck sind beispielsweise Feuerwaffen und Messer mit einer Klingenlänge über sechs Zentimeter verboten, nicht einmal spitze Nagelfeilen oder –scheren dürfen mitgeführt werden. Im Aufgabe- oder Sondergepäck dürfen Schusswaffen nur mit einer doppelten Verbringungserlaubnis transportiert werden, also einer Genehmigung vom Herkunftsstaat zur Ausfuhr sowie einer deutschen Einfuhrgenehmigung. Davon ausgenommen sind einige Waffenarten, die erlaubnisfrei mitgebracht werden dürfen, darunter Armbrüste und frei verkäufliche Luftgewehre. Auch Macheten dürfen eingeführt werden, da sie als Werkzeuge und nicht als Waffen gelten. Verbotene Gegenstände, deren Einfuhr und Umgang laut Waffengesetz in Deutschland nicht erlaubt sind, umfassen unter anderem Schlagringe, Wurfsterne und Butterflymesser.
Meist tummeln sich bei einer Reise außerhalb der Eurozone am letzten Urlaubstag noch einige Münzen der Landeswährung im Geldbeutel. Diese dürft ihr als Andenken mit nach Hause nehmen oder für den nächsten Urlaub aufheben, wenn ihr das gleiche Land noch einmal besuchen möchtet. Alternativ bieten viele Flughäfen Sammelboxen, die zugunsten wohltätiger Zwecke mit Münzspenden gefüttert werden können. Anders sieht es jedoch bei einem höheren Reisevermögen aus: Ist der Shoppingtrip nicht ganz so erfolgreich verlaufen wie geplant und ihr tretet mit 10.000 Euro Bargeld oder mehr die Heimreise an, muss das beim Zoll mündlich angemeldet werden. Auch gleichwertige Zahlungsmittel, wozu auch Reiseschecks und Sparbücher zählen, fallen unter diesen Maximalbetrag. Innerhalb der EU werden Edelmetalle und -steine ebenfalls zur Barschaft gerechnet, außerhalb der EU sind sie als Waren anzumelden.
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