Koffer am Flughafen

We-Flytour Insolvenz: Aktuelle Informationen für Ihre Pauschalreise

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Neueste Informationen

Stand: 3. Dezember 2024, 10:35 Uhr


  • We-Flytour hat am 27. November 2024 offiziell einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
  • Nicht angetretene Pauschalreisen sind bis einschließlich 31. Dezember 2024, abgesagt. Bei Abreisen ab dem 1. Januar 2025 ist derzeit noch nicht klar, ob diese wie gebucht durchgeführt werden können.
  • Pauschalreisenden vor Ort im Urlaub wird eine sichere Heimreise oder die Fortsetzung des Urlaubs gewährleistet.
  • Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) sorgt für die Erstattung geleisteter Zahlungen und wird sich mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald alle Rückholaktionen abgeschlossen sind.
  • Für Fragen stellt der DRSF Kundinnen und Kunden auf seiner Website Informationen bereit sowie eine Service-Hotline zur Verfügung: +49 (0)30 25 89 87 253.

Fragen und Antworten zur Veranstalterinsolvenz


Welche Marken und Reiseveranstalter sind betroffen?

Betroffen ist ausschließlich der Reiseanbieter We-Flytour. 

Was muss ich unternehmen?

We-Flytour hat zu Beginn der Woche vom 25. November 2024 Zahlungsunfähigkeit bekanntgegeben und am 27. November Insolvenz angemeldet. Reisen bis einschließlich 31. Dezember 2024 wurden bereits abgesagt. Bei Reisen mit Abreise ab dem 1. Januar 2025 ist derzeit noch unklar, ob diese wie gebucht durchgeführt werden können. Reisende werden aktiv vom Veranstalter sowie von CHECK24 informiert. Wir empfehlen, eine bevorstehende Reise nicht selbst zu stornieren, um Ihre Ansprüche auf eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen nicht zu verlieren.

Pauschalreisenden, die bereits vor Ort im Urlaub sind, wird die Fortsetzung des Urlaubs oder eine sichere Heimreise gewährleistet.

Ich habe bei einem anderen Reiseveranstalter gebucht, muss ich mir Sorgen machen?

Nein, die Reisen anderer Veranstalter sind nicht betroffen oder gefährdet. Nur Buchungen des Veranstalters We-Flytour sind betroffen.

Greift meine Reiserücktrittsversicherung?

Nein, bei Insolvenzfällen ist der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) zuständig.

Was ist der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF)?

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bietet Pauschalreisenden Schutz im Falle einer Insolvenz ihres Reiseveranstalters. Wenn ein Anbieter zahlungsunfähig wird, stellt der DRSF sicher, dass bereits geleistete Zahlungen erstattet werden und kümmert sich um die sichere Rückreise der Reisenden.

Wo finde ich den Sicherungsschein?

Den Sicherungsschein des Versicherers Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF) als Nachweis der Absicherung finden Sie in Ihrem Kundenbereich in der Reisebestätigung/Rechnung im Abschnitt nach den Zahlungsinformationen.

Kann ich meine Reise wie geplant antreten und wann bekomme ich eine Bestätigung oder Absage?

Pauschalreisen mit Abreise bis zum 31. Dezember 2024 wurden bereits abgesagt. Bei Reisen mit Abreise ab dem 1. Januar 2025 ist derzeit noch unklar, ob diese wie gebucht durchgeführt werden können. Wir informieren Sie aktiv, sobald Ihre Buchung abgesagt wird, und helfen Ihnen, Reisealternativen zu finden. 

Wann erhalte ich mein Geld zurück?

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen für Pauschalreisen erstattet werden. Der Rückerstattungsprozess startet für abgesagte Reisen automatisch und Sie werden aktiv zum Rückerstattungsprozess vom DRSF informiert. Bitte beachten Sie, dass der Rückerstattungsprozess voraussichtlich einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen wird. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des DRSF.

Werden Mehrkosten übernommen oder erhalte ich eine Entschädigung?

Ihre bereits geleisteten Zahlungen des Reisepreises sind durch den DRSF bei einer Absage durch den Veranstalter abgesichert. Wenn Kosten für Reisende vor Ort aufgrund der Insolvenz entstehen (z. B. selbst zu zahlender Transfer, da der Inklusivtransfer nicht stattfindet), dann kommt der DRSF dafür auf. Lassen Sie sich bei zusätzlichen Kosten vor Ort eine Rechnung als Originalbeleg mit Nennung Ihrer Zahlungsart über Ihre Auslagen ausstellen.

Etwaige Mehrkosten durch Umbuchungen oder Neubuchungen können leider nicht entschädigt werden. 

Soll ich meine Reise stornieren?

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reise nicht selbst zu stornieren, um Ihre Ansprüche auf eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen nicht zu verlieren.   

Kann ich auf einen anderen Reiseveranstalter umbuchen?

Eine Umbuchung auf einen anderen Reiseveranstalter ist leider nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, über unsere Internetseite eine neue Reise zu buchen. Viele Pauschalreisen sind bis kurz vor Anreise kostenlos stornierbar und zusätzlich ohne Anzahlung! Bei CHECK24 können Sie ganz einfach nach solchen Angeboten filtern. 

Soll ich bereits eine neue Reise buchen?

Sofern Ihre Reise bereits verbindlich durch We-Flytour abgesagt oder storniert wurde, empfehlen wir Ihnen, eine neue Reise zu buchen. Viele Pauschalreisen sind bis kurz vor Anreise kostenlos stornierbar und zusätzlich ohne Anzahlung! Bei CHECK24 können Sie ganz einfach nach solchen Angeboten filtern. 


Bei weiteren Fragen rund um Ihre Pauschalreise nutzen Sie unsere Rückruffunktion.

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Alle Angaben ohne Gewähr.



Wo finde ich weitere Informationen?

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen als Inspiration, Information und stellen Empfehlungen der Redaktion dar. Dabei achten wir darauf, mit unseren Texten niemanden zu diskriminieren und beziehen in allen Formulierungen stets alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität ein.