Koffer am Flughafen

We-Flytour Insolvenz: Aktuelle Informationen für Ihre Pauschalreise

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Neueste Informationen

Stand: 19. Dezember 2024, 17:40 Uhr


  • We-Flytour hat am 27. November 2024 offiziell einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
  • Alle nicht angetretenen Pauschalreisen sind abgesagt.
  • Pauschalreisenden vor Ort im Urlaub wird eine sichere Heimreise oder die Fortsetzung des Urlaubs gewährleistet.
  • Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat am 16. Dezember 2024 mit dem Erstattungsprozess begonnen. Alle Informationen rund um den Erstattungsprozess finden Sie weiter unten auf dieser Seite oder auf der Seite des DRSF.
  • Für Fragen stellt der DRSF Kundinnen und Kunden auf seiner Website Informationen sowie eine Service-Hotline zur Verfügung: +49 (0)30 25 89 87 253.

Fragen zum Rückerstattungsprozess durch den DRSF


Wie kann ich eine Rückerstattung meiner Pauschalreise beantragen?

Der DRSF hat am 16. Dezember 2024 mit dem Erstattungsprozess für Pauschalreisen mit Buchung ab dem 01.05.2024 begonnen. Kundinnen und Kunden müssen zunächst nichts unternehmen und werden aktiv vom DRSF zum weiteren Vorgang informiert. Sie erhalten entweder einen Brief per Post oder eine E-Mail:

  • Falls Sie eine E-Mail erhalten: Diese enthält einen Link zum Onlineportal des DRSF, über welchen Sie den Erstattungsantrag einreichen können.
  • Falls Sie einen Brief erhalten: Dieser enthält Informationen, wie Sie Ihren Erstattungsantrag einreichen können.
  • Teilweise liegen dem DRSF noch keine Kontaktdaten vor. Diese Personen können sich bei der Service-Hotline +49 (0)30 25 89 87 253 für den postalischen Prozess anmelden.

Weitere Informationen zum Rückerstattungsprozess erhalten Sie auf der Seite des DRSF.

Welche gebuchten Reiseleistungen kann ich im Erstattungsformular angeben?

In dem Erstattungsformular können Sie alle gebuchten Reiseleistungen anwählen, welche als Inklusivleistung unter Ihre gebuchte We-Flytour-Pauschalreise fallen und in der Rechnung vorzufinden sind. Etwaige Zusatzleistungen über Drittanbieter fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert.

Laut DRSF sind Ausgaben für eine Reiserücktrittsversicherung und CO2-Kompensation sowie Umbuchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig ist nur der volle Preis der Pauschalreisebuchung selbst. Der DRSF wird sicherstellen, dass alle erstattungsberechtigten Personen ihre entsprechenden Auszahlungen erhalten.

Welche Dokumente benötige ich für den Erstattungsantrag?

Für die Einreichung Ihrer Rückerstattung beim DRSF benötigen Sie neben Ihrem ausgefüllten Erstattungsformular Ihren Sicherungsschein, die Buchungsbestätigung, Nachweise für Ihre geleisteten Zahlungen sowie – falls zutreffend – eine unterschriebene Vollmachtserklärung für alle Mitreisenden.

  • Ihre Buchungsbestätigung/Rechnung finden Sie in Ihrem Kundenbereich.
  • Der Sicherungsschein ist am Ende der Buchungsbestätigung angehängt. Kundinnen und Kunden können im Online-Formular daher in beiden Feldern die Buchungsbestätigung hochladen.
  • Ggf. Vollmachtserklärung von Mitreisenden.
  • Zahlungsnachweise sollten durch einen Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung erfolgen.

Diese müssen erfasst oder hochgeladen werden. Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor. Ein Beispiel für eine We-Flytour-Rechnung finden Sie hier.


Ihre Rechnungsnummer finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung. Diese können Sie in Ihrem Kundenbereich oder in der von uns versendeten E-Mail mit Ihrer Reisebestätigung und Rechnung einsehen. Beachten Sie, dass der Link auf eine Buchung personalisiert ist und Ihre Rechnungsnummer der entsprechenden Reisebuchung zugeordnet sein muss.

Wie viel Zeit habe ich, um den Antrag auszufüllen?

Sie haben 120 Minuten Zeit, um den Antrag vollständig auszufüllen. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereithalten, da der Prozess nicht zwischengespeichert wird und Sie nach Ablauf der Zeit automatisch ausgeloggt werden. Sie können den Prozess jedoch jederzeit neu starten. Der Vorgang des Ausfüllens sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Damit Ihr Link nicht gesperrt wird, dürfen Sie sich nur über ein Gerät einloggen. 

Kann ich den Antrag nach dem Absenden noch bearbeiten?

Nein, sobald Sie den Antrag einmal abgeschickt haben, kann dieser nicht mehr geändert werden. Stellen Sie daher sicher, dass alle Angaben korrekt sind, bevor Sie den Erstattungsantrag einreichen.

Was passiert, nachdem ich den Antrag abgeschickt habe?

Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung und Ihre Daten werden vom DRSF geprüft. Sollte es Unklarheiten geben, werden Sie vom DRSF kontaktiert.

Welche Dokumente müssen im postalischen Prozess eingereicht werden?

Für den postalischen Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter Erstattungsantrag Ihre Buchungsbestätigung/Rechnung des Reiseanbieters
  • Sicherungsschein
  • Nachweise über von Ihnen geleistete Zahlungen
  • Falls mehrere Personen gereist sind, legen Sie bitte das beiliegende Formular „Erklärungen zum Erstattungsantrag“ bei. Es muss von allen Reisenden unterschrieben sein, um die Erstattung zu ermöglichen.
  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie Ihres Reisepasses inkl. gültiger Meldebescheinigung.
  • Bei Namensänderung: entsprechende Nachweise

 

Diese Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.


Fragen und Antworten zur Veranstalterinsolvenz


Welche Marken und Reiseveranstalter sind betroffen?

Betroffen ist ausschließlich der Reiseanbieter We-Flytour. 

Was muss ich unternehmen?

We-Flytour hat zu Beginn der Woche vom 25. November 2024 Zahlungsunfähigkeit bekanntgegeben und am 27. November Insolvenz angemeldet. Alle nicht angetretenen Reisen sind abgesagt. Reisende werden aktiv vom Veranstalter sowie von CHECK24 informiert. Wir empfehlen, eine bevorstehende Reise nicht selbst zu stornieren, um Ihre Ansprüche auf eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen nicht zu verlieren.

Pauschalreisenden, die bereits vor Ort im Urlaub sind, wird die Fortsetzung des Urlaubs oder eine sichere Heimreise gewährleistet.

Ich habe bei einem anderen Reiseveranstalter gebucht, muss ich mir Sorgen machen?

Nein, die Reisen anderer Veranstalter sind nicht betroffen oder gefährdet. Nur Buchungen des Veranstalters We-Flytour sind betroffen.

Greift meine Reiserücktrittsversicherung?

Nein, bei Insolvenzfällen ist der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) zuständig.

Was ist der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF)?

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bietet Pauschalreisenden Schutz im Falle einer Insolvenz ihres Reiseveranstalters. Wenn ein Anbieter zahlungsunfähig wird, stellt der DRSF sicher, dass bereits geleistete Zahlungen erstattet werden und kümmert sich um die sichere Rückreise der Reisenden.

Wo finde ich den Sicherungsschein?

Den Sicherungsschein des Versicherers Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF) als Nachweis der Absicherung finden Sie in Ihrem Kundenbereich in der Reisebestätigung/Rechnung im Abschnitt nach den Zahlungsinformationen.

Kann ich meine Reise wie geplant antreten und wann bekomme ich eine Bestätigung oder Absage?

Pauschalreisen mit Abreise bis zum 31. Dezember 2024 wurden bereits abgesagt. Auch Abreisen ab dem 1. Januar 2025 werden abgesagt. Wir informieren Sie aktiv, sobald Ihre Buchung abgesagt wird, und helfen Ihnen, Reisealternativen zu finden. 

Werden Mehrkosten übernommen oder erhalte ich eine Entschädigung?

Ihre bereits geleisteten Zahlungen des Reisepreises sind durch den DRSF bei einer Absage durch den Veranstalter abgesichert. Wenn Kosten für Reisende vor Ort aufgrund der Insolvenz entstehen (z. B. selbst zu zahlender Transfer, da der Inklusivtransfer nicht stattfindet), dann kommt der DRSF dafür auf. Lassen Sie sich bei zusätzlichen Kosten vor Ort eine Rechnung als Originalbeleg mit Nennung Ihrer Zahlungsart über Ihre Auslagen ausstellen.

Etwaige Mehrkosten durch Umbuchungen oder Neubuchungen können leider nicht entschädigt werden. 

Soll ich meine Reise stornieren?

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reise nicht selbst zu stornieren, um Ihre Ansprüche auf eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen nicht zu verlieren.   

Kann ich auf einen anderen Reiseveranstalter umbuchen?

Eine Umbuchung auf einen anderen Reiseveranstalter ist leider nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, über unsere Internetseite eine neue Reise zu buchen. Viele Pauschalreisen sind bis kurz vor Anreise kostenlos stornierbar und zusätzlich ohne Anzahlung! Bei CHECK24 können Sie ganz einfach nach solchen Angeboten filtern. 

Soll ich bereits eine neue Reise buchen?

Sofern Ihre Reise bereits verbindlich durch We-Flytour abgesagt oder storniert wurde, empfehlen wir Ihnen, eine neue Reise zu buchen. Viele Pauschalreisen sind bis kurz vor Anreise kostenlos stornierbar und zusätzlich ohne Anzahlung! Bei CHECK24 können Sie ganz einfach nach solchen Angeboten filtern. 


Bei weiteren Fragen rund um Ihre Pauschalreise nutzen Sie unsere Rückruffunktion.

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Alle Angaben ohne Gewähr.



Wo finde ich weitere Informationen?

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen als Inspiration, Information und stellen Empfehlungen der Redaktion dar. Dabei achten wir darauf, mit unseren Texten niemanden zu diskriminieren und beziehen in allen Formulierungen stets alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität ein.