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Die Anzahlung sichert den Reiseveranstalter finanziell ab. Bei der Buchung einer Pauschalreise ist in der Regel ein solcher Vorschuss fällig. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Die Anzahlung dient der finanziellen Absicherung des Reiseveranstalters. Dieser muss für verschiedene Leistungen selbst in Vorkasse gehen, indem beispielsweise Kontingente auf Flügen oder in Hotels erworben werden. Zudem werden Reisen oft nach tagesaktuellen Preisen zusammengestellt, die dann sofort überwiesen werden müssen.
Bereits bei der Buchung können Sie einsehen, wie hoch die Anzahlung ausfällt und bis wann diese zu begleichen ist. Zusätzlich finden Sie diese Informationen direkt in der Buchungsbestätigung oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters.
Die Höhe der Anzahlung hängt ganz vom Reiseveranstalter ab und kann variieren. Verschiedenen Urteilen des Bundesgerichtshofs zufolge darf die Anzahlung jedoch in der Regel nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises darstellen. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Reiseveranstalter vor der Buchung darlegen kann, dass es konkrete Gründe für eine höhere Anzahlung gibt.
Einige Anbieter bestätigen den Eingang Ihrer Anzahlung direkt per E-Mail, dies gilt jedoch nicht für alle. Sollte die Zahlung nicht erfolgreich verbucht werden, erhalten Sie in der Regel eine Zahlungserinnerung, bevor es zu einer Mahnung kommt.
Der Restbetrag darf vom Veranstalter frühestens vier Wochen vor Reiseantritt eingefordert werden.
Wenn eine Umbuchung der Reise möglich ist, gilt die geleistete Anzahlung in der Regel weiterhin und wird direkt mit der umgebuchten Reise verrechnet.
Bei einer Stornierung wird die Anzahlung häufig als Stornierungsgebühr einbehalten oder mit dieser verrechnet. Fällt die Gebühr niedriger als die Anzahlung aus, muss Ihnen der Reiseveranstalter die Differenz zurückerstatten. Die Stornogebühr hängt dabei vom gewählten Veranstalter ab und ist in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen.
Ja, einige Veranstalter bieten reduzierte Anzahlungen für Pauschalreisen an. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zu Urlaubsangeboten mit geringer Anzahlung.
Ja, häufig ist es so, dass sogenannte X-Veranstalter (auch Dynamic Packaging) höhere Anzahlungen fordern als klassische Anbieter von Pauschalreisen. X-Veranstalter verfügen nicht über vorab erworbene Kontingente bei Airlines, die Buchungspakete werden daher erst zum Zeitpunkt der Anfrage durch Kundinnen und Kunden fertiggestellt. Viele große Reiseveranstalter verfügen über Tochterunternehmen, die Dynamic Packaging betreiben. Erkennbar sind diese an einem „X“ im Unternehmensnamen oder an Zusätzen wie „Dynamisch“ oder „Packaging“.
In der Buchungsstrecke können Kundinnen und Kunden die Angebote nach individuellen Wünschen filtern. Unter dem Punkt „Specials“ werden mit dem Filter „Geringe Anzahlung“ Angebote mit niedrigen vorab zu entrichtenden Teilbeträgen angezeigt. Zudem ist es möglich, eine Pauschalreise für einen gewissen Zeitraum ohne Anzahlung zu reservieren. Dafür muss der Filter „Einige Tage ohne Anzahlung reservieren“ angewählt werden. Im jeweiligen Angebot wird dann angezeigt, wann die Anzahlung geleistet werden muss. Weiterhin bieten einige Reiseveranstalter Sonderkonditionen für Buchungen an.