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FTI Insolvenz: Aktuelle Informationen für Ihre Pauschalreise

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Allgemeine Informationen | FAQ | Veranstalter-Specials


Neueste Informationen

Stand: 23. September 2024, 13 Uhr


  • Die FTI Touristik GmbH hat am 3. Juni 2024 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
  • Davon betroffen sind Marken und Reiseveranstalter FTI und XFTI, 5vorFlug (5VF und X5VF), die BigXtra GmbH (BIG und XBIG) sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper.
  • Nicht betroffen sind Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, etc.), die über die Portale der FTI Touristik gebucht worden sind.
  • Der DRSF hat am 8. August 2024 mit dem Erstattungsprozess für Pauschalreisen begonnen. Alle Informationen rund um den Erstattungsprozess finden Sie weiter unten auf dieser Seite oder auf der Seite des DRSF.
  • Einige Veranstalter bieten spezielle Sonderaktionen an, diese finden Sie weiter unten auf der Seite.
  • Für Fragen stellt der DRSF Kundinnen und Kunden eine Service-Hotline zur Verfügung: +49 (0)30 78954770.

Fragen zum Rückerstattungsprozess durch den DRSF

Wie kann ich eine Rückerstattung meiner Pauschalreise beantragen?

Der DRSF hat am 8. August 2024 mit dem Erstattungsprozess für Pauschalreisen begonnen. Kundinnen und Kunden müssen zunächst nichts unternehmen und werden aktiv vom DRSF zum weiteren Vorgang informiert. Sie erhalten entweder einen Brief per Post oder eine E-Mail:

  • Falls Sie einen Brief erhalten: Dieser enthält eine PIN, mit der Sie auf der Antragsseite des DRSF die benötigten persönlichen Daten einreichen können. Nach der Prüfung Ihres Antrags zur Aufnahme in den Erstattungsprozess erhalten Sie eine E-Mail vom DRSF mit einem Link zum Onlineportal, um dort Ihren Erstattungsantrag einzureichen.
  • Falls Sie eine E-Mail erhalten: Diese enthält einen Link zum Onlineportal des DRSF, über welchen Sie den Erstattungsantrag einreichen können.

Weitere Informationen zum Rückerstattungsprozess erhalten Sie auf der Seite des DRSF.



Pauschalreise-Kundinnen und Kunden mit Sicherungsschein für geleistete Zahlungen einer von FTI abgesagten Reise oder im Fall einer durchgeführten Reise mit Zusatzkosten vor Ort werden die Erstattung ihrer Gelder vollständig über den DRSF erhalten. Um die Ihnen zustehende Rückerstattung schnellstmöglich zu erhalten, sollten Sie sich in jedem Fall zuerst an den DRSF wenden. Tragen Sie Ihre Forderungen demnach nicht in die FTI-Insolvenztabelle ein, um Verzögerungen bei der Auszahlung aufgrund von Doppelerstattungen und zusätzlichen Prüfungen zu vermeiden.

Wo finde ich alle Nummern, die im Erstattungsformular angegeben werden müssen?

Ihre Buchungsnummer sowie Ihre TOMA-Vorgangsnummer finden Sie auf Ihrer FTI-Buchungsbestätigung. Diese können Sie in Ihrem Kundenbereich oder in der von uns versendeten E-Mail mit Ihrer Reisebestätigung und Rechnung einsehen. Beachten Sie, dass der Link auf eine Buchung personalisiert ist und Ihre Buchungsnummer der entsprechenden Reisebuchung zugeordnet sein muss.

Mister Buchungsbestätigung FTI




Hinweis
Das Feld „Ihre Kundennummer bei Ihrem Reiseveranstalter“ im Abschnitt zu den Angaben Ihrer Buchung ist kein Pflichtfeld. Sie können das Erstattungsformular demnach ohne Angabe dieser Kundennummer absenden.

Wie gehe ich vor, wenn ich für Mitreisende den Antrag stelle?

Im Erstattungsformular müssen Sie zunächst die Anzahl aller Mitreisenden innerhalb Ihrer Buchung und deren Personendaten wie Name, Vorname und Geburtsdatum angeben. Wenn Sie im Namen von Mitreisenden handeln, benötigen Sie von allen Reiseteilnehmerinnen und -teilnehmern eine unterschriebene Vollmachtserklärung, die Sie im Formular hochladen müssen. Das Musterformular erhalten Sie per E-Mail vom DRSF.

Welche gebuchten Reiseleistungen kann ich im Erstattungsformular angeben?

In dem Erstattungsformular können Sie alle gebuchten Reiseleistungen anwählen, welche als Inklusivleistung unter Ihre gebuchte Pauschalreise fallen und in der Rechnung vorzufinden sind. Etwaige Zusatzleistungen über Drittanbieter, wie zum Beispiel ein HolidayTaxis Shuttletransfer, fallen jedoch nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert.

Ich habe bereits Zahlungen zurückerstattet bekommen. Muss ich diese vom Gesamtbetrag abziehen?

Beachten Sie, dass Zahlungen nicht doppelt erstattet werden. Sofern Sie von einer Versicherung, einem Zahlungsdienstleister oder einer sonstigen Stelle Zahlungen bereits zurückerhalten haben, besteht kein Anspruch mehr gegenüber dem DRSF. Sollten Sie also beispielsweise einen Teil Ihrer geleisteten Zahlungen über das Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen oder einer Rückerstattung über den PayPal-Käuferschutz erstattet bekommen haben, ziehen Sie diesen Teil im Erstattungsformular von dem Gesamtbetrag Ihrer geleisteten Zahlungen ab.


Beispiel
Sie haben eine Anzahlung von 200 Euro und eine Restzahlung von 800 Euro getätigt. Die Restzahlung haben Sie dann über das Chargeback-Verfahren zurückgezogen. Geben Sie nun im Formular unter „Geleistete Zahlungen“ nur noch die offene Anzahlung von 200 Euro an.

Welche Dokumente benötige ich für den Erstattungsantrag?

Für die Einreichung Ihrer Rückerstattung beim DRSF benötigen Sie neben Ihrem ausgefüllten Erstattungsformular Ihren Sicherungsschein, die Buchungsbestätigung, Nachweise für Ihre geleisteten Zahlungen sowie – falls zutreffend – eine unterschriebene Vollmachtserklärung für alle Mitreisenden.

  • Ihre Buchungsbestätigung finden Sie in Ihrem Kundenbereich.
  • Der Sicherungsschein ist am Ende der Buchungsbestätigung angehängt. Kundinnen und Kunden können im Online-Formular daher in beiden Feldern die Buchungsbestätigung hochladen. Beispiele für Buchungsbestätigungen inklusive Sicherungsschein finden Sie hier von FTI.
  • Ein Musterformular für die Vollmacht erhalten Sie per E-Mail vom DRSF.
  • Zahlungsnachweise sollten durch einen Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung erfolgen.

Wie viel Zeit habe ich, um den Antrag auszufüllen?

Sie haben 90 Minuten Zeit, um den Antrag vollständig auszufüllen. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereithalten, da der Prozess nicht zwischengespeichert wird und Sie nach Ablauf der Zeit automatisch ausgeloggt werden. Sie können den Prozess jedoch jederzeit neu starten. Der Vorgang des Ausfüllens sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Damit Ihr Link nicht gesperrt wird, dürfen Sie sich nur über ein Gerät einloggen. 

Kann ich den Antrag nach dem Absenden noch bearbeiten?

Nein, sobald Sie den Antrag einmal abgeschickt haben, kann dieser nicht mehr geändert werden. Stellen Sie daher sicher, dass alle Angaben korrekt sind, bevor Sie den Erstattungsantrag einreichen.

Was passiert, nachdem ich den Antrag abgeschickt habe?

Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung und Ihre Daten werden vom DRSF geprüft. Sollte es Unklarheiten geben, werden Sie vom DRSF kontaktiert.



Fragen und Antworten zur Veranstalterinsolvenz


Allgemeine Fragen

Welche Marken und Reiseveranstalter sind betroffen?

Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken FTI und XFTI, die Marke 5vorFlug (5VF und X5VF), die BigXtra GmbH (BIG und XBIG) sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper.

Was muss ich unternehmen?

Der DRSF hat am 8. August 2024 mit dem Erstattungsprozess für Pauschalreisen begonnen. Sie werden aktiv über den weiteren Prozess vom DRSF informiert. Weitere Informationen rund um den Erstattungsablauf finden Sie weiter oben in diesem FAQ oder auf der Seite des DRSF.

Ich habe bei einem anderen Reiseveranstalter gebucht, muss ich mir Sorgen machen?

Nein, die Reisen anderer Veranstalter sind nicht betroffen oder gefährdet. Nur Buchungen der Veranstalter FTI und XFTI, 5vorFlug (5VF und X5VF) und der BigXtra GmbH (BIG und XBIG) sind betroffen.

Greift meine Reiserücktrittsversicherung?

Nein, bei Insolvenzfällen ist der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) zuständig.

Was ist der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF)?

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bietet Pauschalreisenden Schutz im Falle einer Insolvenz ihres Reiseveranstalters. Wenn ein Anbieter zahlungsunfähig wird, stellt der DRSF sicher, dass bereits geleistete Zahlungen erstattet werden und kümmert sich um die sichere Rückreise der Reisenden.

Wo finde ich den Sicherungsschein?

Den Sicherungsschein des Versicherers Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF) als Nachweis der Absicherung finden Sie in Ihrem Kundenbereich in der Reisebestätigung/Rechnung im Abschnitt nach den Zahlungsinformationen.

Ich habe nur eine Hotelleistung gebucht. Was soll ich tun?

Ab dem 6. Juli 2024 müssen bestimmte Einzelleistungen abgesagt werden. Einzelleistungen, die abgesagt werden müssen, sind alle über FTI Touristik, 5vorFlug oder BigXtra Touristik gebuchten Nur-Hotel-Leistungen. Alle genannten Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Alle Informationen bezüglich der Buchung von Nur-Hotelleistungen finden Sie in unseren aktuellen Informationen für Ihre Hotelbuchung.

Ich habe nur einen Mietwagen gebucht. Was soll ich tun?

Ab dem 6. Juli 2024 müssen bestimmte Einzelleistungen abgesagt werden. Einzelleistungen, die abgesagt werden müssen, sind alle Mietwagenbuchungen der Marke DriveFTI. Alle genannten Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert.

Wie kann ich CHECK24 telefonisch erreichen?

Aufgrund des aktuell hohen Anfragevolumens sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten Sie daher, die Reiseberatung nur in dringenden Fällen zu kontaktieren.


Anstehende Reisen

Kann ich meine Reise wie geplant antreten und wann bekomme ich eine Bestätigung oder Absage?

Pauschalreisen mit Abreise vom 7. Juni bis zum 5. Juli 2024 wurden bereits abgesagt. Laut der Internetseite der FTI-Gruppe werden nun auch alle Pauschalreisen sowie bestimmte Einzelleistungen nach dem 5. Juli 2024 abgesagt. Wir informieren Sie aktiv, sobald Ihre Buchung abgesagt wird, und helfen Ihnen, Reisealternativen zu finden. 

Wann erhalte ich mein Geld zurück?

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen für Pauschalreisen erstattet werden. Der Rückerstattungsprozess startet für abgesagte Reisen automatisch und Sie werden aktiv zum Rückerstattungsprozess vom DRSF informiert. Bitte beachten Sie, dass der Rückerstattungsprozess voraussichtlich einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen wird. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des DRSF.

Soll ich meine Zahlung über Chargeback oder Rücklastschrift zurückziehen?

Ihre bereits getätigten Zahlungen sind grundsätzlich über den DRSF abgesichert und Sie haben einen Erstattungsanspruch. Sollten Sie Ihre Reise per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlt haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit für Sie, geleistete Zahlungen nachträglich zurückzunehmen.

  • Bei einer Lastschrift-Zahlung kann bis zu 8 Wochen nach Zahlung eine Rücklastschrift eingeleitet werden. Bitte prüfen Sie mit Ihrer Bank, ob die Rücklastschrift in Ihrem Fall sinnvoll ist.
  • Bei einer PayPal-Zahlung besteht bis zu 180 Tage nach der Abbuchung die Möglichkeit einer Rückerstattung über den PayPal-Käuferschutz. Bitte prüfen Sie mit PayPal, ob der Käuferschutz in Ihrem Fall sinnvoll ist.
  • Bei einer Kreditkarten-Zahlung kann bis zu 120 Tage nach Abbuchung oder länger eine Rückerstattung über ein Chargeback-Verfahren durchgeführt werden. Bitte prüfen Sie mit Ihrem Kreditinstitut, ob das Chargeback-Verfahren für Ihren Fall sinnvoll ist.

Werden Mehrkosten übernommen oder erhalte ich eine Entschädigung?

Etwaige Mehrkosten durch Umbuchungen oder Neubuchungen können leider nicht entschädigt werden. Ihre bereits geleisteten Zahlungen des Reisepreises sind durch den DRSF bei einer Absage durch den Veranstalter abgesichert.  

Soll ich eine Zahlung an FTI leisten oder werden fällige Zahlungen abgebucht?

Da alle Leistungen ab dem 6. Juli 2024 abgesagt wurden, zieht FTI keine Zahlungen von Kundinnen und Kunden ein bzw. müssen Kundinnen und Kunden keine Zahlungen leisten.

Was passiert mit gebuchten Zusatzleistungen?

Ab dem 6. Juli 2024 müssen bestimmte Einzelleistungen abgesagt werden. Einzelleistungen, die abgesagt werden müssen, sind alle über FTI Touristik, 5vorFlug, BigXtra Touristik oder Meeting Point International gebuchten Transfers und Ausflüge im Zielgebiet. Alle genannten Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Sie können diese jedoch über den CHECK24 Kundenbereich eigenständig stornieren. 

Soll ich meine Reise stornieren?

Laut der Internetseite der FTI-Gruppe werden alle Pauschalreisen abgesagt. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Reise nicht selbst zu stornieren, um Ihre Ansprüche auf eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen nicht zu verlieren.   

Kann ich auf einen anderen Reiseveranstalter umbuchen?

Eine Umbuchung auf einen anderen Reiseveranstalter ist leider nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, über unsere Internetseite eine neue Reise zu buchen. Viele Pauschalreisen sind bis kurz vor Anreise kostenlos stornierbar und zusätzlich ohne Anzahlung! Bei CHECK24 können Sie ganz einfach nach solchen Angeboten filtern. 

Soll ich bereits eine neue Reise buchen?

Sofern Ihre Reise bereits verbindlich durch FTI Touristik abgesagt oder storniert wurde, empfehlen wir Ihnen, eine neue Reise zu buchen. Viele Pauschalreisen sind bis kurz vor Anreise kostenlos stornierbar und zusätzlich ohne Anzahlung! Bei CHECK24 können Sie ganz einfach nach solchen Angeboten filtern. 


Bei weiteren Fragen rund um Ihre Pauschalreise nutzen Sie unsere Rückruffunktion.

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Sparen Sie bis zu 60 % auf Ihre Reise

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Profitieren Sie von Angeboten mit geringer Anzahlung

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Bleiben Sie dank kurzfristig stornierbaren Angeboten flexibel



Aktuelle Veranstalter-Specials

Bei CHECK24 können Sie ganz einfach nach solchen Angeboten filtern.






Alltours

Kostenlose Umbuchung oder Stornierung 

  • Kostenlose Umbuchung oder Stornierung bis 28 Tage vor Abreise
  • Gültig für alle Neubuchungen ab sofort bis 31.07.2024 mit Abreise bis 31.10.2024

Kostenlose Umbuchung oder Stornierung

  • Kostenlose Umbuchung oder Stornierung bis 4 Tage vor Abreise
  • Gültig für alle Neubuchungen ab 17.6. bis 21.6.2024 mit Abreise bis 05.7.2024
  • Gültig für Pauschalreisen von alltours und byebye
  • Nicht gültig für XALL, Nur-Hotel- und Nur-Flug-Buchungen, Linien- oder dynamisch paketierte Flüge und Buchungen über Bettendatenbanken

AurumTours

Kostenlose Stornierung und nur 10% Anzahlung 

  • Kostenlose Stornierung oder Umbuchung bis 24 Stunden vor Abreise
  • 10% Anzahlung
  • Gültig für ausgewählte Angebote ohne Einschränkung auf Abreise- oder Buchungsdatum

Coral Travel, Coral Travel Schweiz

Specials von Coral Travel

Kostenlose Stornierung 

  • Kostenlose Stornierung bis 22 Tage vor Abreise
  • Gültig für alle Neubuchungen bis 31.8.2024 mit Abreise bis 31.10.2024
  • Gültig für die Marke Coral Travel

Keine Anzahlung

  • Gültig für alle Neubuchungen ab sofort bis 31.8.2024 mit Abreise bis 31.10.2024
  • Gültig für die Marke Coral Travel

Special von Coral Travel Schweiz 

Kostenlose Stornierung

  • Kostenlose Stornierung bis 22 Tage vor Abreise
  • Gültig für alle Neubuchungen vom 01.07. bis 31.08.2024 mit Abreise vom 01.07. bis 31.10.2024
  • Gültig für Flugpauschalreisen der Marke Coral Travel Schweiz
  • Nicht gültig für Nur-Hotel-Buchungen

Reduzierte Anzahlung

  • 10 % Anzahlung und kostenfreier Coral FLEX-TARIF inklusive
  • Gültig für alle Neubuchungen ab 1.7.-14.7.2024 mit Abreise ab 1.7.-31.10.2024
  • Gültig für Flugpauschalreisen der Marke Coral Travel Schweiz
  • Nicht gültig für Nur-Hotel-Buchungen

Dertour, ITS, Aldiana, Meiers Weltreisen

Keine Anzahlung 

  • Gültig für Neubuchungen vom 6.6.-30.6.2024 mit Abreise bis 31.10.2024
  • Hinweis: Bei einer kostenpflichtigen Zubuchung der günstigen Stornierbarkeit bis kurz vor Anreise fällt die Gebühr für diese Option direkt bei Buchung an
  • Gültig für Aldiana, Dertour, ITS, Meiers Weltreisen

Etihad Holidays, Capital Holidays

Keine Anzahlung 

  • Gültig für alle Neubuchungen vom 7.6.-15.7.2024, sofern der Reiseantritt mehr als 30 Tage in der Zukunft liegt

Eurowings Holidays, Condor Holidays

Kostenlose Stornierung 

  • Kostenlose Stornierung bis 14 Tage vor Abreise
  • Gültig für Neubuchungen ab sofort bis 23.7.2024

LMXF, LMIF, XLMX, LMXI

Keine Anzahlung 

  • Gültig für Neubuchungen ab sofort bis 30.6.2024 mit Abreise bis 31.10.2024
  • Reisepreis wird zum jeweiligen Restzahlungstermin fällig

Schauinsland-Reisen

Keine Anzahlung 

  • Gültig für alle Neubuchungen mit Abreise bis 31.10.2024
  • Hinweis: Bei einer kostenpflichtigen Zubuchung der günstigen Stornierbarkeit bis kurz vor Anreise fällt die Gebühr für diese Option direkt bei Buchung an.

TUI

Geringe Anzahlung 

  • Gültig für alle Neubuchungen ab sofort bis 30.7.2024 mit Abreise bis 31.10.2024
  • Die Anzahlung beträgt 50 € pro Buchung, der Restbetrag wird 28 Tage vor Reisebeginn bezahlt
  • Gültig für die Marken TUI Deutschland, XTUI, airtours, L'TUR, L'TUR Lastminute

Aktionsrabatt

  • Aktionsrabatt für Buchungen vom 4.6.-11.6.2024 mit Abreise bis 22.12.2024
  • Bis zu 300 Euro Ersparnis auf Pauschalreisen, bis zu 150 Euro auf Hotelbuchungen
  • Gültig für ausgewählte Hotels und Pauschalreisen weltweit

vtours

Kostenlose Stornierung 

  • Kostenlose Stornierung bis 7 Tage nach der Buchung
  • Gültig für alle Neubuchungen ab sofort

Veranstalter-Specials für betroffene FTI-Buchungen

Einige Veranstalteraktionen richten sich speziell an Kundinnen und Kunden mit bestehenden FTI-Buchungen. Nehmen Sie ein solches Special wahr, muss ein Nachweis über Ihre FTI-Buchung erbracht werden.


ANEX Tour

Aktion: Forderungsabtretung

ANEX bietet von der FTI-Insolvenz Betroffenen an, ihre Ansprüche gegenüber dem DRSF an ANEX abzutreten und die Finanzierung einer neuen Reise einfacher zu machen. Dazu werden noch ausstehende Reisepreis-Rückzahlungen vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) auf Neubuchungen bei ANEX angerechnet. 

So geht's:

  1. Neue ANEX-Reise über CHECK24 buchen
  2. Abtretungsformular ausfüllen
  3. Abtretungsformular, Nachweis der Zahlung an FTI und FTI-Reisebestätigung unmittelbar nach Neubuchung an abtretung@anextour.de (inkl. der ANEX-Vorgangsnummer) sowie reise@check24.de senden
  4. Voraussetzung: neu gebuchte ANEX-Reise muss mindestens den gleichen Reisepreis wie die ursprünglich gebuchte FTI-Reise haben
  5. Nach erfolgter Prüfung wird der Betrag auf die Buchung angerechnet
  6. Verbleibender Reisepreis wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig
  • Gilt nur für ANEX-Tour-Pauschalreisen mit Buchung ab sofort bis 30.06.2024
  • Gültig für Reisen mit Abreise bis 31.03.2025
  • Ausgenommen: XANE, BU, XBU, OGE, XOGE, NEC, XNEC

Dertour, ITS, Aldiana, Meiers Weltreisen

Kostenlose Stornierung 

  • Kostenlose Stornierung bis 3 Tage vor Abreise für Kundinnen und Kunden mit bestehender FTI-Buchung
  • Gültig für Neubuchungen vom 6.6.-30.6.2024 von Pauschalreisen im Abreisezeitraum bis 31.10.2024
  • Gültig für die Zielgebiete: Ägypten, Griechenland, Kanaren, Mallorca, Tunesien, Türkei
  • Ausnahme: alle X-Marken (dynamische Produkte) und DERTOUR Ticket Factory Buchungen

Schauinsland-Reisen

Reduzierte Stornierung 

  • Reduzierte Stornokosten bei Neubuchungen für Kundinnen und Kunden mit bestehender FTI-Buchung: Die neugebuchte Reise kann bei Schauinsland-Reisen innerhalb von 2 Tagen nach Bestätigung der Durchführung der ursprünglichen FTI-Buchung günstig storniert werden
  • Die regulären Stornogebühren der Schauinsland-Reisen-Buchung werden halbiert, fällig sind jedoch maximal 20 Prozent
  • Gültig für Neubuchungen vom 4.6.-30.6.2024 und bei einer bestehenden FTI-Buchung mit Abreise ab 6.6.2024
  • Ausnahme: Fernreisen (Karibik, Südostasien, Mauritius, Malediven, Sri Lanka, Vereinigte Arabische Emirate), Nur-Flug-Angebote, Beherbergungsleistungen ohne weitere Reiseleitung (z.B. nur Hotel), Pauschalreisen mit integriertem Linienflug, Dynamisch produzierte Produkte (SLRD), Reisen mit geänderten Stornobedingungen (Schnittstellenhotels, Flüge mit FC/Flight Core)

TUI

Kostenlose Umbuchung oder Stornierung 

  • Kundinnen und Kunden mit einer bestehenden FTI-Buchung können eine neue Reise bei TUI buchen
  • Wenn FTI die ursprünglich gebuchte Reise doch zusagt, können die Kundinnen und Kunden bis 4 Tage vor Abreise kostenlos stornieren oder umbuchen
  • Gültig für Buchungen vom 6.6.2024 bis 21.6.2024 mit Abreise bis 31.10.2024
  • Gilt nicht für XTUI, Ltur, Nur-Hotel- und Nur-Flug-Buchungen

Alle Angaben ohne Gewähr.



Wo finde ich weitere Informationen?

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen als Inspiration, Information und stellen Empfehlungen der Redaktion dar. Dabei achten wir darauf, mit unseren Texten niemanden zu diskriminieren und beziehen in allen Formulierungen stets alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität ein.