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Zahlungsmöglichkeiten sind bei der Buchung einer Pauschalreise neben dem Reiseziel und der Unterkunft ein wichtiger Faktor. Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Themen Bezahlvorgang und Zahlungsarten.
Je nach Reiseveranstalter stehen Ihnen verschiedene Zahlungsoptionen zur Verfügung. In den meisten Fällen können Sie den Reisepreis per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkartenzahlung (Visa, Mastercard oder American Express) abwickeln, darüber hinaus bieten einige Veranstalter auch die Option, die Zahlung per Paypal oder Sofortüberweisung vorzunehmen.
Kurz vor der verbindlichen Abwicklung Ihrer Buchung werden Ihnen im Buchungsverlauf die verschiedenen Bezahloptionen des jeweiligen Reiseveranstalters für das von Ihnen gewählte Angebot zur Option gestellt.
Sie können auch schon vor der Wahl des passenden Veranstalterangebots nach Ihrer Wunschzahlungsart filtern. Hierfür wählen Sie lediglich nach einem Klick auf "Angebote finden" in der linken Spalte unter dem Punkt "Zahlart" Ihre preferierte Zahlungsmöglichkeit an. Im Anschluss erhalten Sie eine Übersicht aller Angebote der Veranstalter, die diese Zahlungsmethode anbieten.
Dank der am 14. September 2019 in Kraft getretenen neuen EU-Zahlungsrichtlinie Payment Service Directive 2, kurz PSD2, sind Zahlungen mit Kreditkarte bei CHECK24 nun noch sicherer. Diese sieht in einigen Fällen vor, dass die eigene Identität beim Bezahlvorgang durch zwei unterschiedliche Faktoren bestätigt werden muss. Alle wichtigen Informationen rund um das Thema PSD2-Zahlungsrichtlinie finden Sie auf unserer Ratgeberseite.
Die Zahlung des Reisepreises erfolgt direkt an den von ihnen ausgewählten Reiseveranstalter. Dabei unterscheiden sich die Zahlungsarten von Veranstalter zu Veranstalter. Eine Eingangsbestätigung Ihrer Zahlung erhalten Sie im Anschluss per E-Mail, ebenso können Sie alle Informationen zur Buchung in Ihrem Kundenkonto einsehen.
In der Regel wird direkt nach der Buchung eine Zahlung fällig. Die meisten Veranstalter verlangen eine Anzahlung, deren Höhe variieren kann. Die Höhe einer etwaigen Anzahlung wird Ihnen bei der Buchung angezeigt.
Die Fristen der Zahlungen unterscheiden sich von Veranstalter zu Veranstalter. Bei bestimmten Anbietern oder wenn die Buchung sehr kurzfristig vor der Abreise erfolgt, kann der komplette Reisepreis direkt fällig werden. Andernfalls ist der Restbetrag einer Anzahlung in der Regel bis 30 Tage vor Abreise zu begleichen. Die Fälligkeiten der Zahlungen sowie die Höhe einer etwaigen Anzahlung werden Ihnen bei der Buchung und in Ihrem Kundenkonto angezeigt.
Einige Veranstalter bestätigen den Eingang Ihrer Anzahlung oder Restzahlung per E-Mail, jedoch ist dies nicht bei allen Anbietern der Fall. Falls Ihre Zahlung nicht erfolgreich verbucht wurde, wird der Veranstalter in der Regel eine Zahlungserinnerung versenden, bevor es zu einer Mahnung kommt.
Sobald Sie den Button "Jetzt für XX EUR verbindlich buchen" betätigen, erteilen Sie einen für Sie verbindlichen Buchungsauftrag. Das heißt, eine Stornierung durch Sie ist entsprechend der AGB des Veranstalters unter Umständen nur noch kostenpflichtig möglich. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen und bis kurz vor Anreise flexibel bleiben möchten, können Sie ein Angebot mit kostenloser Stornierung wählen. Diese sind jeweils mit dem Kenner "kostenlos stornierbar" markiert.
Nein, aktuell bietet keiner der von uns verglichenen Reiseveranstalter diese Zahlungsart an. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Angebote mit geringer Anzahlung zu wählen.
Sobald Sie die Buchung abgeschlossen haben, erhalten Sie bereits nach wenigen Augenblicken die Auftragsbestätigung für Ihre verbindliche Reisebuchung durch CHECK24. Die Reisebestätigung/Rechnung Ihres Reiseveranstalters erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden per E-Mail.
Bei unseren Gutscheinen beziehungsweise Reiseguthaben handelt es sich um ein Angebot von CHECK24, welches in Form eines Cashbacks nach der Reise ausgezahlt wird. Da der Reisepreis direkt an Ihren Reiseveranstalter zu zahlen ist, kann und darf CHECK24 diesen Reisepreis nicht reduzieren. Die Auszahlung des Gutscheinwertes erfolgt zudem nur für angetretene, nicht stornierte Reisen.
In der Regel müssen Sie nicht aktiv Bescheid geben, wenn Sie eine Anzahlung oder Restzahlung leisten. Nur im Falle eines laufenden Mahnprozesses ist es ratsam, die erfolgte Zahlung mitzuteilen, um eine Mahnstornierung vorzubeugen. Bei besonders kurzfristigen Buchungen mit sofortiger Fälligkeit ist eine solche Mitteilung ebenfalls anzuraten.
Wenden Sie sich am besten über unseren Service-Chat an unseren Kundenservice. Dieser hilft Ihnen gerne weiter.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Ihnen einen Reise-Sicherungsschein auszustellen, bevor die Zahlung des Reisepreises erfolgt. Der Sicherungsschein ist eine Vertragsurkunde, die dem Reiseanmelder versichert, dass er im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters sein Geld zurück erhält oder - wenn die Reise bereits angetreten wurde - die Kosten der Rückreise erstattet bekommt. Den Sicherungsschein erhalten Sie gemeinsam mit der Rechnung direkt vom Reiseveranstalter. Sollte dieser wider Erwarten fehlen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Eine Mahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden, auch nicht, wenn sie unrechtmäßig erscheint. Bitte überprüfen Sie die Zahlung. Falls die Zahlung tatsächlich noch nicht erfolgt ist, holen Sie dies möglichst schnell nach und teilen es uns im Anschluss mit. Falls es sich nicht um eine Mahnung, sondern nur um eine Zahlungserinnerung handelt, ist eine Mitteilung über die erfolgte Zahlung nicht nötig.