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Griechenland: Corona-Karte mit gelben und roten Zonen wieder aktiv

München, 01.02.2021 | 12:17 | soe

Griechenland hat seine Corona-Risikokarte wieder aktiviert. Damit werden die einzelnen Landesteile gemäß ihrer Infektionsrate in gelbe oder rote Corona-Risikozonen unterteilt. Anlass der Reaktivierung sind die wieder ansteigenden Infektionsraten in mehreren Regionen Griechenlands.


Mykonos Windmühlen
Griechenland weist wieder gelbe und rote Corona-Zonen im Land aus.
Wie Griechenlands stellvertretender Katastrophenschutzminister Nikos Hardalias in einer Pressekonferenz am 29. Januar bekanntgab, wird seit dem 30. Januar die farbcodierte Karte wieder in Kraft gesetzt. Sie ermöglicht es den Bürgern, sich über die Entwicklung der Corona-Lage sowie die geltenden Hygieneregeln der einzelnen Landesteile zu informieren. Gelb steht dabei für die Stufe A, in der ein Gebiet bezüglich seiner Neuinfektionsraten überwacht wird. Diese Farbe wurde aktuell für den größten Teil Griechenlands vergeben. Stufe B ist mit der Farbe Rot gekennzeichnet und weist Gebiete mit hohem Risiko aus, in denen strengere Beschränkungen verhängt werden. Im Moment gilt die höhere Warnstufe beispielsweise für die Region um die Hauptstadt Athen in Attika sowie auf Mykonos.
 
Maßnahmen in roten Zonen von Griechenland
 
Wer sich in einem als rote Zone ausgewiesenen Gebiet aufhält, unterliegt strengeren Corona-Maßnahmen. So beginnt die Sperrstunde statt um 21 bereits um 18 Uhr (mit Ausnahme von Attika) und nicht lebensnotwendige Geschäfte dürfen in der Regel nur vorab bestellte Waren per Abholung verkaufen. Dienstleistungsbetriebe wie Friseure und Werkstätten müssen jegliche Termine vorab vereinbaren, das Bedienen von Laufkundschaft ist untersagt.
 
Maßnahmen in Griechenlands gelben Zonen
 
In den mit Warnstufe gelb gekennzeichneten Gebieten dürfen Geschäfte des Einzelhandels sowie Dienstleistungsunternehmen weiterhin öffnen, müssen sich jedoch an Kapazitätsbeschränkungen halten. Pro 25 Quadratmeter Ladenfläche ist nur ein Kunde erlaubt. Die Ausgangssperre beginnt um 21 Uhr und endet, wie in roten Zonen, um fünf Uhr morgens. In beiden Zonen gilt die Regelung, dass vor dem Verlassen des Hauses per SMS eine Genehmigung eingeholt werden muss. Sie wird nur aus triftigen Gründe, wie für Einkäufe, gewährt.

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