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Griechenland: Ausgangssperre in mehreren Regionen verhängt

München, 26.08.2021 | 09:33 | lvo

Griechenland kämpft weiter gegen die Ausbreitung des Coronavirus an. Wie das Nachrichtenportal Garda meldet, werden im Zuge dessen neue Maßnahmen verhängt. So unterliegen die bestehenden nächtlichen Ausgangssperren auf Kreta erneut einer Verlängerung. Zusätzlich greift ab dem 27. August auch auf der Halbinsel Peloponnes ein Ausgangsverbot.


Griechenland: Messenien Voidokilia Beach
In der griechischen Region Messenien auf der Halbinsel Peloponnes greift eine nächtliche Ausgangssperre.
Ab dem 27. August um 1 Uhr morgens gilt in der Region Messenien auf der Peloponnes eine nächtliche Ausgangssperre. Diese bleibt von da an täglich zwischen 1 und 6 Uhr in Kraft und greift laut dem Nachrichtenportal Greek Travel Pages zunächst bis zum 3. September. Allen Personen ist es während der Nachtstunden von 1 bis 6 Uhr nicht erlaubt, ihre Unterkünfte zu verlassen. Ausgenommen sind lediglich notwendige Wege. Zusammenkünfte sind nur mit höchstens 20 Personen gestattet. Zusätzlich herrscht in gastronomischen Betrieben ein Musikverbot. Messenien bildet den südwestlichsten Zipfel der Halbinsel, wo sich unter anderem Urlaubsorte wie Kalamata befinden.
 
Verlängerung der Ausgangssperre auf Kreta
 
Zeitgleich werden auch die bestehenden Ausgangssperren auf der beliebten Urlaubsinsel Kreta um eine Woche erweitert. Auch diese gelten demnach zunächst bis zum 3. September, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. In den Regionen Chania und Heraklion sind die nächtlichen Ausgehverbote bereits seit dem 6. August in Kraft, in der Region Rethymno greift die Sperre seit dem 18. August.
 
Aktuelle Situation in Griechenland
 
Wegen der steigenden Infektionszahlen gelten die griechischen Regionen Kreta sowie die Südliche Ägäis laut dem Robert Koch-Institut seit dem vergangenen Dienstag als Corona-Hochrisikogebiete. Neben Kreta betrifft das viele weitere beliebte Inselziele in dem Mittelmeerstaat, darunter Kos, Mykonos, Naxos, Rhodos oder Santorin. Für Reiserückkehrer greift damit eine zehntägige Quarantänepflicht. Diese kann von Geimpften und Genesenen mit entsprechendem Nachweis jedoch umgangen werden. Wer nicht zu oben genannten Gruppen zählt, hat nur die Möglichkeit, sich ab dem fünften Tag mit einem Negativ-Test aus der Isolation freizutesten. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen.

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