Kanaren: Corona-Test bei Einreise aus Spanien ab 18. Dezember

Die Kanarischen Inseln verlangen ab dem 18. Dezember 2020 auch von Personen, die aus einer anderen spanischen Region anreisen, einen maximal 72 Stunden alten, negativen Corona-Test. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss wurde nach Angaben der Fuerteventurazeitung am 15. Dezember im kanarischen Amtsblatt veröffentlicht. Bisher mussten sich nur Einreisende aus ausländischen Risikogebieten testen lassen.
Die neue Vorgabe soll vor allem verhindern, dass durch Verwandtenbesuche über die Weihnachtsfeiertage weitere COVID-19-Infektionen auf den Archipel eingeschleppt werden. Ankömmlinge vom spanischen Festland oder anderen spanischen Inseln durften bisher ohne Vorlage eines negativen Tests auf die Kanaren einreisen, erst beim Check-in in eine touristische Unterkunft wurde ein negativer Corona-Schnelltest verlangt. Personen, die bei Angehörigen auf den Kanarischen Inseln übernachten, mussten sich somit nicht testen lassen und stellen ein mögliches Risiko für steigende Infektionszahlen dar. Als Testmöglichkeiten werden laut dem kanarischen Amtsblatt neben dem üblichen PCR-Test auch TMA-Tests sowie Antigen-Schnelltests anerkannt, sofern diese eine Spezifität von mehr als 97 Prozent und einer Sensitivität von mehr als 80 Prozent aufweisen. Der Testbescheid muss in spanischer Sprache ausgefertigt sein.
 
Reisen zwischen Kanarischen Inseln weiter ohne Test möglich
 
Die Regelung soll zunächst bis zum 10. Januar in Kraft bleiben. Ausgenommen von der neuen Testpflicht sind Kinder unter sechs Jahren sowie Transitreisende und Flugzeug-Crews. Kommt ein Passagier ohne gültigen Negativbescheid auf den Kanaren an, muss er sich sofort in Selbstisolation begeben und den Test binnen 72 Stunden nachholen. Die Kosten für den Test vor Ort trägt die kanarische Regierung nur für Residenten, Urlauber müssen ihn selbst bezahlen. Die Regelung gilt weiterhin nicht für das Reisen zwischen den einzelnen Inseln der Kanaren.