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Korsika-Urlaub: Einreise mit Schnelltest erlaubt

München, 15.12.2020 | 10:17 | soe

Korsika fordert ab dem 19. Dezember bei der Einreise einen negativen Corona-Test, der ausdrücklich auch ein Antigen-Schnelltest sein darf. Dafür müssen Urlauber beim Besuch der französischen Insel keine Quarantäne einhalten. Korsika gilt seit dem 13. Dezember aus Sicht des Robert Koch-Instituts nicht mehr als Corona-Risikogebiet, dementsprechend müssen auch Reiserückkehrer in Deutschland nicht in Quarantäne.


Frankreich: Korsika
Korsika verlangt ab dem 18. Dezember einen negativen Corona-Test bei der Einreise, auch Schnelltests werden akzeptiert.
Der negative Testbescheid wird voraussichtlich bis zum 8. Januar 2021 bei der Einreise nach Korsika gefordert. Er darf höchstens 72 Stunden alt sein, anerkannt werden neben den üblichen PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests. Passagiere von Airlines oder Fähren müssen dem Transportunternehmen beim Einsteigen zudem eine eidesstattliche Erklärung vorzeigen. Darin wird neben Informationen zum erfolgten Corona-Test auch die Bestätigung gefordert, dass der Einreisende keine COVID-19-Symptome aufweist, sich nicht wissentlich mit dem Virus infiziert hat und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Die Vorgaben gelten für alle Reisenden über elf Jahren, die auf dem Luft- oder auf dem Seeweg nach Korsika reisen.
 
Korsika hat wesentlich niedrigere Inzidenzrate als Festland-Frankreich
 
Mit der Maßnahme will die französische Mittelmeerinsel vermeiden, dass sich die Inzidenzrate über Weihnachten und den Jahreswechsel wieder erhöht. Sie liegt nach Angaben der korsischen Präfektur derzeit bei 30 Infektionen je 100.000 Einwohner, die französischen Gebiete auf dem Festland verzeichnen hingegen einen Wert von 110 auf 100.000 Einwohner. Die Behörden von Korsika wollen mit der Testpflicht verhindern, dass durch Familienbesuche über die Feiertage wieder mehr Infektionen auf die Insel importiert werden. Wer sich nicht an die Testpflicht hält und ertappt wird, muss mit einer Geldstrafe von 135 Euro rechnen, bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann sich das Bußgeld erhöhen.

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