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Kreta: Maskenpflicht gegen Ausbreitung des Coronavirus

München, 02.09.2020 | 08:32 | lvo

Griechenland kämpft um den Erhalt des restlichen Sommerurlaubsgeschäfts. Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus auf Kreta zu verhindern, wurden auf der Insel nun strengere Regelungen verhängt. Wie das Branchenmagazin FVW berichtet, ist am 1. September ein Notfallplan mit neuen Vorschriften in Kraft getreten.


Griechenland: Kreta Chania
Auf Kreta gilt bis zum 15. September in einigen Regionen eine Maskenpflicht.
Für die Inselhauptstadt Heraklion ist seither eine strenge Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes vorgesehen. Die Maskenpflicht gilt sowohl in Innenräumen als auch unter freiem Himmel. Sämtliche öffentliche Veranstaltungen, darunter auch Festivals, Partys und Wochenmärkte, sind zudem untersagt. Auch öffentliche und private Ansammlungen von mehr als neun Personen sind verboten, in Cafés, Tavernen und Restaurants dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzen. Ausgenommen sind hiervon Familien, diese dürfen zu sechst Platz nehmen. Obendrein müssen alle Geschäfte zwischen Mitternacht und sieben Uhr morgens geschlossen bleiben. Die Regelungen bleiben zunächst bis zum 15. September bestehen.

Hintergrund der Restriktionen ist ein Anstieg der Neuinfektionen auf der Insel – auf Kreta wurden am 31. August sechs neue Fälle gemeldet. Ähnliche Maßnahmen wie die auf der Insel gelten bereits in anderen Regionen Griechenlands. So sind die Regelungen unter anderem auf der Halbinsel Chalkidiki, auf den Inseln Lesbos, Mykonos, Paros und Antiparos sowie Zakynthos ebenfalls strenger. Auf Kreta unterliegt zudem die Region Chania strikteren Corona-Maßnahmen.

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