Malediven: Corona-Maßnahmen für Ungeimpfte verschärft

Die Malediven greifen im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu härteren Maßnahmen, die besonders für Ungeimpfte das tägliche Leben einschränken. Wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet, dürfen nicht gegen das Coronavirus geimpfte Personen nicht mehr in Restaurants essen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Zudem wurde der Gesundheitsnotstand bis zum 1. Oktober verlängert.
Die maledivischen Behörden hatten sich das Ziel gesetzt, bis Ende August 90 Prozent der einheimischen Bevölkerung gegen das Coronavirus zu impfen. Nach Angaben der Health Protection Agency (HPA) wurde dieser Wert jedoch verfehlt: Rund 84,7 Prozent der Inselbewohner haben mindestens eine Impfdosis erhalten, nur rund zwei Drittel der Menschen gelten als vollständig geimpft. Um die Impfbereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen, werden die Restriktionen für Ungeimpfte immer weiter ausgedehnt. Sie dürfen bereits keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr nutzen und nicht mehr in Restaurants speisen. Nach Plänen der HPA könnten bald auch Inlandsreisen ohne Corona-Schutzimpfung verboten werden und nur noch geimpfte Touristen in Guesthouses einchecken dürfen. Zudem soll es Unternehmen gestattet werden, ungeimpften Gästen den Zutritt zu verwehren.
 
Weitere Corona-Beschränkungen auf den Malediven
 
In Addu City auf dem gleichnamigen Atoll bleibt noch bis mindestens zum 11. September eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 4 Uhr in Kraft. Dafür bestehen keine Ausgangsbeschränkungen mehr in der Region Greater Malé, welche die Hauptstadt Malé, Hulhumale und Vilimale umfasst. Dort hat sich das Infektionsgeschehen stabilisiert, es gelten allerdings noch einige Beschränkungen. So dürfen Geschäfte nur bis 22 Uhr öffnen. Landesweit sind an allen öffentlichen Orten Gesichtsmasken zu tragen, zwischen Mitternacht und 4 Uhr dürfen sich keine Fahrzeuge auf den Straßen bewegen.
 
Einreise auf die Malediven
 
Touristische Einreisen auf die Malediven sind erlaubt. Urlauber benötigen hierfür eine Buchungsbestätigung über die gesamte Aufenthaltsdauer in einem Resort; dieses darf während des Urlaubs nicht verlassen werden. Wer seine Reise in zwei oder mehr Resorts verbringen möchte, muss dies als Split Stay zuvor beantragen. Bei der Einreise wird ein negatives PCR-Testergebnis gefordert, das höchstens 96 Stunden alt sein darf. Von dieser Testpflicht sind nur Kinder unter einem Jahr ausgenommen, auch Geimpfte und Genesene müssen das Testergebnis vorlegen.