Marokko beendet nächtliche Ausgangssperre

Marokko hat zum 10. November die nächtliche Ausgangssperre beendet. Sie war im März 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführt worden und galt seither mit unterschiedlichen Zeitspannen, zuletzt durften die Menschen in dem nordafrikanischen Land ihre Wohnungen zwischen 23 und 5 Uhr nur in Ausnahmefällen verlassen. Begründet wird die Lockerung mit der sich bessernden Gesundheitslage und den voranschreitenden Impfungen.
Wie die Regierung am 9. November in einer offiziellen Erklärung mitteilte, erfolgte die Entscheidung zur Abschaffung der Ausgangssperre in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesundheitsnotstandes im Land. Dieser gilt in Marokko noch bis mindestens zum 30. November. Die guten Ergebnisse der Impfkampagne und die daraus folgende Verbesserung der epidemiologischen Lage erlauben nach Aussage der marokkanischen Behörden die Aufhebung des nächtlichen Ausgangsverbots, andere Corona-Beschränkungen bleiben jedoch in Kraft.
 
Zugang zu öffentlichen Gebäuden nur für Geimpfte
 
Seit dem 21. Oktober dürfen in Marokko nur noch Inhaber eines Impfnachweises öffentliche Einrichtungen betreten. Dazu zählen neben Geschäften auch touristische Einrichtungen wie Hotels und Restaurants, außerdem Sporthallen und Hammams. Diese Regelung wird auch weiterhin beibehalten. Zudem ist die Impfbescheinigung für Inlandsreisen zwischen Städten, Provinzen und Regionen erforderlich, wobei im Fall einer Nichteinhaltung Geld- und sogar Haftstrafen drohen.
 
Direktflüge von und nach Deutschland weiter ausgesetzt
 
Für deutsche Reisende ist die Einreise nach Marokko derzeit erschwert. Seit dem 20. Oktober dürfen keine Direktflüge zwischen dem nordafrikanischen Königreich und Deutschland mehr stattfinden, nachdem die marokkanischen Behörden die Pandemielage in der Bundesrepublik als zu risikoreich eingestuft hatten. Nur wenige Tage später verschärfte Marokko außerdem die generellen Einreiseregeln für Reisende aus Deutschland. Seither müssen auch vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte bei der Einreise wieder einen negativen und höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen.