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Montenegro verschärft Einreise für Deutsche: Quarantänepflicht ab 24. August

München, 23.08.2021 | 15:23 | lvo

Montenegro verschärft die Bestimmungen für die Einreise. Wie aus einer Aktualisierung der Reisehinweise des Auswärtigen Amtes hervorgeht, greifen ab Dienstag, 24. August, strengere Regelungen für die Einreise in den Balkanstaat: Reisende, die kein COVID-Zertifikat der EU vorweisen können, unterliegen dann einer 14-tägigen Quarantänepflicht.


Montenegro
Montenegro verschärft die Einreisebedingungen ab dem 24. August.
Derzeit ist die Einreise nach Montenegro ohne jegliche Einschränkungen möglich. Vom 24. August bis voraussichtlich 10. September 2021 ändert sich das. In dieser Zeit ist die Einreise nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ankommende in dem Adriastaat müssen entweder den Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erbringen oder eine Genesung von dem Virus beweisen. Für letzteres genügt ein positiver PCR- oder Antigen-Schnelltest, der zwischen 14 und 180 Tagen vor Einreise erfolgt sein muss. Alternativ ist die Einreise nach Montenegro mit einem negativen Testergebnis möglich. Hierfür sind maximal 72 Stunden alte PCR-Tests sowie höchstens 48 Stunden alte Antigen-Schnelltests zugelassen.
 
Quarantänepflicht bei Einreise nach Montenegro
 
Einreisende, die keinen der oben genannten Nachweise erbringen können, unterliegen einer zweiwöchigen Quarantänepflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Isolation vorzeitig zu beenden. Dies kann ab dem sechsten Tag nach der Einreise erfolgen. Notwendig ist dafür die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses.
 
Aktuelle Situation in Montenegro
 
Seit dem 15. August 2021 wird Montenegro vom Robert Koch-Institut als Hochrisikogebiet eingestuft, nachdem die Neuinfektionszahlen zuletzt erheblich angestiegen waren. Mit den strengeren Einreisebeschränkungen soll ein Abflachen der erneuten Pandemie-Welle erreicht werden. Auch im Land selbst müssen sich Urlauber an einige Regeln halten. So herrscht eine Maskenpflicht, wann immer der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Zudem muss für den Zutritt zu Innenbereichen von gastronomischen Betrieben, Diskotheken oder ähnlichem das COVID-Zertifikat der EU vorgelegt werden, das eine Impfung, Genesung oder Negativ-Testung bescheinigt.

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