Grenzkontrollen: Niederlande ab Dienstag Hochinzidenzgebiet

Das Robert Koch-Institut hat bereits zum zweiten Mal in dieser Woche seine Einstufung der Corona-Risikogebiete aktualisiert. Die einzige Neuerung des heutigen Tages betrifft die Niederlande: Mit Wirkung zum 6. April gilt deren gesamtes Staatsgebiet inklusive der autonomen Länder sowie der überseeischen Teile als Hochinzidenzgebiet. In der Folge herrschen für Einreisende nach Deutschland strengere Bestimmungen, die durch die Polizei an den Grenzen kontrolliert werden sollen.
Die sehr hohen Infektionszahlen in Deutschlands nordwestlichem Nachbarland sind der Grund für die Neueinstufung durch das RKI. Binnen zwei Wochen steckten sich laut Daten der Europäischen Union in den Niederlanden zuletzt rund 554 Personen je 100.000 Einwohner neu mit dem Coronavirus an. In Deutschland liegt der 14-Tage-Inzidenzwert aktuell bei weniger als der Hälfte dieser Quote. Für Einreisen aus Hochinzidenzgebieten in die Bundesrepublik gelten strengere Regeln, an die sich ab kommendem Dienstag auch Ankömmlinge aus den Niederlanden halten müssen.
 
Einreisebestimmungen aus den Niederlanden
 
Wer mit dem Flugzeug aus den Niederlanden nach Deutschland kommt, muss ohnehin bereits gemäß der neuen Corona-Einreiseverordnung noch vor Abflug einen Corona-Test durchführen lassen und dessen negatives Ergebnis der Airline vorlegen. Reisende auf dem Land- oder Seeweg konnten den Test bisher noch nach der Ankunft nachholen und binnen 48 Stunden dem zuständigen deutschen Gesundheitsamt vorlegen; ab dem 6. April müssen sich auch diese Personen bereits in den Niederlanden testen lassen. Bei Einreise darf der Test nicht älter als 48 Stunden sein, zusätzlich greift in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht. Je nach Bundesland können abweichende Einreisebestimmungen gelten.
 
Kontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze
 
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, das direkt an die Niederlande grenzt, hat Polizeikontrollen an den Grenzübergängen angekündigt. Auf diese Weise soll ab Dienstag stichprobenartig überprüft werden, ob Einreisende aus den Niederlanden die verschärfte Testpflicht einhalten. Für Personen auf der Durchreise, Fahrer im Güterverkehr sowie Grenzpendler sollen jedoch erleichterte Bedingungen gelten.