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Slowenien: Nachweispflicht für Einreise seit 15. Juli

München, 15.07.2021 | 14:47 | rpr

In Slowenien wurden mit Wirkung zum 15. Juli die Einreisebestimmungen verschärft. Wie es in einer Aktualisierung der Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für Slowenien heißt, müssen ab sofort alle Einreisenden unabhängig von ihrem Abreiseland einen negativen Corona-Test, Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen, um eine Quarantäne zu umgehen. Transitreisende, die das Land binnen zwölf Stunden durchqueren, sind von der Nachweispflicht vorerst nicht betroffen.


Slowenien
Seit dem 15. Juli gelten in Slowenien verschärfte Einreisebestimmungen.
Update vom 15. Juli, 14:47 Uhr

Inzwischen wurden die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes hinsichtlich der Transitbestimmungen für Slowenien aktualisiert, nachdem die slowenische Regierung diese erneut abgeändert hat. Demzufolge gelten für die Durchreise bis vorerst 15. August 2021 keine Beschränkungen. Transitreisende nach Kroatien müssen keinen negativen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis bei der Einreise nach Slowenien vorlegen, vorausgesetzt der Transit erfolgt innerhalb von zwölf Stunden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Kontrollen des Grenzverkehrs stattfinden.

Originalmeldung vom 15. Juli, 9:22 Uhr

Bislang wurden die Bestimmungen für die Einreise nach Slowenien gemäß einem Ampelsystem geregelt, in welchem Reisende aus Ländern der Kategorie grün ohne jegliche pandemiebedingten Einschränkungen einreisen konnten – darunter auch Reisende aus Deutschland. Nun hat das Land die Einreisebestimmungen aus Sorge vor einer Verbreitung weiterer Coronavirus-Varianten verschärft. Seit dem 15. Juli ist eine quarantänefreie Einreise nur noch gegen Vorlage eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests, eines höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder eines Impf- beziehungsweise Genesungsnachweises möglich. Kinder unter 15 Jahren sind von den neuen Regularien ausgenommen, sofern diese mit engen Familienangehörigen, Erziehern, Lehrern oder Betreuern organisierter Reisen einreisen, so das Auswärtige Amt. Für Einreisende ohne gültigen Nachweis besteht eine zehntägige Quarantänepflicht.
 
Das gilt für die Durchreise nach Kroatien
 
Auch Personen, die sich lediglich für die Durchreise in Slowenien aufhalten, sind von den Restriktionen betroffen. Demzufolge müssen sich auch auf dem Landweg reisende Kroatien-Urlauber ab sofort an die Nachweispflicht halten, unabhängig davon, ob sie mit dem Auto, Bus oder Bahn durchreisen. Für die Einreise nach Kroatien muss gemäß den aktuellen Bestimmungen ebenfalls ein negativer Corona-Test, Impf- oder Genesungsnachweis im Rahmen des digitalen COVID-Zertifikats der EU vorgelegt werden.
 
Aktuelle Corona-Lage in Slowenien
 
Nach Informationen des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), weist die Infektionskurve in Slowenien einen leichten Anstieg vor. Zwischen dem 21. Juni und 4. Juli lag die 14-Tage-Inzidenz bei 19,6. Aus deutscher Sicht wird Slowenien seit dem 27. Juni nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Demzufolge bestehen für Rückreisende nach Deutschland, ausgenommen Flugreisende, keine Einschränkungen bei der Einreise.

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