Spanien erklärt weitere Bundesländer zum Risikogebiet - das müssen Urlauber jetzt beachten

Die spanische Regierung hat vier weitere deutsche Bundesländer zum Risikogebiet erklärt. Nachdem bereits am vergangenen Montag Hamburg diesen Status erhalten hat, folgen mit Wirkung zum 16. August die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. Einreisende aus diesen Gebieten Deutschlands nach Spanien unterliegen damit wieder einer Nachweispflicht.
Im Zuge einer wöchentlichen Aktualisierung hat die spanische Regierung nach Hamburg nun vier weitere deutsche Bundesländer auf die Liste der Corona-Risikogebiete gesetzt. Grund dafür sind die steigenden Inzidenzwerte in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. Demzufolge müssen Reisende ab zwölf Jahren aus diesen Bundesländern ab dem 16. August bei der Einreise nach Spanien einer Nachweispflicht nachkommen. Wie es in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes für Spanien heißt, haben Einreisende aus Risikogebieten drei Möglichkeiten: Entweder muss der Nachweis eines negativen, maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests (alternativ eines höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests), eines vollständigen Corona-Impfschutzes oder einer COVID-19-Genesung erbracht werden. Personen aus Nicht-Risikogebieten unterliegen keiner Nachweispflicht und müssen lediglich vor der Einreise nach Spanien eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.

Hamburg seit 9. August Risikogebiet
 
Mit Wirkung zum 9. August wurde bereits das deutsche Bundesland Hamburg als Risikogebiet eingestuft. Mit einer zu diesem Zeitpunkt vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) vorliegenden 14-Tage-Inzidenz von etwa 65 wurde der Stadtstaat von der grünen auf die orangene Liste gesetzt. An dieser orientiert sich auch die spanische Regierung für die Einstufung ihrer Risikoländer und -gebiete. Bis die erneute Aktualisierung der Risikogebiete Spaniens am 16. August greift, ist der norddeutsche Stadtstaat das einzige Gebiet der Bundesrepublik, welches aus spanischer Sicht mit diesem Risikostatus versehen ist.
 
Das gilt für die Rückkehr nach Deutschland
 
Aus deutscher Sicht wird Spanien seitens des Robert Koch-Instituts seit dem 27. Juli dieses Jahres als Hochrisikogebiet eingestuft. Demzufolge unterliegen alle Rückreisenden nach Deutschland unabhängig vom Bundesland einer Quarantänepflicht. Geimpfte und Genesene sind hiervon befreit. Reisende ohne Impf- oder Genesungsnachweis können die zehntätige Quarantäne mittels eines negativen Corona-Tests nach Tag fünf frühzeitig beenden. Darüber hinaus ist von jedem Einreisenden nach Deutschland aus Hochrisikogebieten eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen.