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Südtirol: Lockerung der Corona-Maßnahmen seit 1. Juni

München, 03.06.2021 | 10:14 | soe

Südtirol hat zum 1. Juni mehrere Corona-Beschränkungen gelockert. Damit gleicht die Provinz ihre Regelungen den Vorgaben der italienischen Zentralregierung an. Wie die Tourismusorganisation IDM Südtirol in einer Pressemitteilung bekanntgibt, haben Touristen nun mehr Freiheiten bei Übernachtungen, Restaurantbesuchen und der Freizeitgestaltung.


Italien: Südtirol, Seiser Alm
Südtirol hat zum 1. Juni zahlreiche Corona-Maßnahmen gelockert.
Mit den seit dem 1. Juni erleichterten Regelungen werden die Bestimmungen in Italien nun einheitlicher und leichter zu überblicken. Auch in Südtirol muss fortan für die Übernachtung in Hotels oder den Besuch eines Restaurants kein „CoronaPass“ mehr vorgelegt werden. Südtirol hatte dieses Dokument als individuelle Lösung für den kontrollierten Zugang zu bestimmten Einrichtungen eingeführt. Zudem dürfen in der Provinz nun auch Hallen- und Wellnessbäder sowie Thermen wieder den Betrieb aufnehmen, Freibädern war dies bereits zuvor gestattet worden. Für den Zutritt müssen Gäste jedoch ein negatives Corona-Testergebnis, alternativ einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.
 
Einreise nach Italien
 
Seit dem 16. Mai erlaubt Italien wieder Einreisen aus EU-Staaten ohne anschließende Quarantänepflicht. Reisende müssen zuvor jedoch ein Online-Formular ausfüllen, die Provinz Bozen Südtirol sieht nach Angaben des Auswärtigen Amtes hierfür einen eigenen Fragebogen vor. Ab einem Alter von zwei Jahren müssen Ankommende außerdem einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen, dessen Proben vor maximal 48 Stunden entnommen wurden. Dieser Test erfüllt innerhalb Südtirols, solange er nicht älter als 48 Stunden ist, die gleiche Funktion wie der „CoronaPass“.
 
 
CoronaPass in Südtirol
 
Bislang forderte Südtirol für die Übernachtung in Beherbergungsbetrieben sowie für den Besuch von Restaurants die Vorlage des sogenannten „CoronaPasses“. Das auch als „grüne Bescheinigung“ bekannte Dokument belegt in der Provinz das negative Ergebnis eines PCR- oder Schnelltests, einen Impfnachweis oder eine erfolgte Genesung von einer Corona-Infektion. Er wird online durch die Eingabe persönlicher Daten beantragt, Berechtigte erhalten dann einen QR-Code als Zugangsvoraussetzung für die definierten „CoronaPass Areas“. Vollständig Geimpfte und Genesene benötigen nach Informationen des IDM Südtirol nun keinen „CoronaPass“ mehr.

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