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Thailand: Reisebeschränkungen und Ausgangssperre in Bangkok

München, 09.07.2021 | 09:49 | cge

In der thailändischen Hauptstadt Bangkok und in Zonen des Landes, die aufgrund hoher Infektionsfallzahlen der Corona-Stufe „dunkelrot“ zugeordnet sind, soll es ab dem 10. Juli 2021 erneut Einschränkungen im Reiseverkehr geben. Auch eine nächtliche Ausgangssperre wurde verhängt. Dies berichtet das thailändische Nachrichtenportal Thethaiger.


Palast in Bangkok
Thailands Regierung verhängt erneut eine Ausgangssperre und Reisebeschränkungen über Bangkok.
Das thailändische Centre for COVID-19 Situation Administration (CSSA) kam am Freitagvormittag zusammen, um über einen Vorschlag des Gesundheitsministeriums zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen zu beraten. Dieser sieht eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bevölkerung Bangkoks und Bewohner „dunkelroter“ Zonen vor. So soll die Unterkunft ab dem 10. Juli 2021 nur noch aus wenigen Gründen verlassen werden dürfen. Darunter zählen Einkäufe sowie Arztbesuche und Impftermine. Geöffnet bleiben lediglich Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Reisen zwischen den einzelnen Provinzen sind ebenfalls nicht mehr gestattet. Die Maßnahmen sollen für mindestens 14 Tage in Kraft bleiben, berichtet das National News Bureau of Thailand. Eine offizielle Bestätigung der Beschlüsse steht derzeit jedoch noch aus.
 
Verbreitung der Delta-Variante macht Maßnahmen nötig
 
Der thailändische Premierminister Prayut Chan-o-cha beobachtet die Entwicklung der COVID-19-Ausbrüche im südostasiatischen Land mit großer Sorge, diese mache weitere Maßnahmen nötig. Allein am Freitag, 9. Juli 2021 wurden 9.000 neue Infektionsfälle mit dem Coronavirus berichtet. Zugeschrieben wird der Anstieg der Infektionskurve der vermehrten Ausbereitung der als ansteckender geltenden Delta-Variante in vielen Regionen Thailands.
 
Verschärfte Maßnahmen bereits seit Ende Juni
 
Bereits zu Ende Juni 2021 wurden die Corona-Maßnahmen in einigen Hochrisikozonen des Landes, wie beispielsweise in Bangkok, verschärft. Gastronomiebetriebe dürfen seither nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Einkaufszentren und Geschäften sind an verkürzte Öffnungszeiten gebunden. Auch Freizeitaktivitäten, wie Besuche von Theatern, Kinos oder Wasserparks, sind verboten.

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