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Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi schafft Quarantäne ab

München, 25.05.2021 | 14:30 | lvo

Gute Nachrichten für den Urlaub in den Vereinigten Arabischen Emiraten: Abu Dhabi erleichtert die Einreisebestimmungen für Touristen aus Deutschland. Nach der jüngsten Aktualisierung gehört die Bundesrepublik aus Sicht des Golfstaats zur sogenannten „Grünen Liste“ wodurch bei direkter Einreise keine Quarantäne mehr notwendig ist.


VAE: Abu Dhabi
Abu Dhabi beendet die Quarantänepflicht für deutsche Urlauber.
Wer per Direktflug aus Deutschland in Abu Dhabi landet, ist seit dem 23. Mai 2021 nicht mehr zu einer zehntägigen Isolation am Zielort verpflichtet. Voraussetzung für die Befreiung von der Quarantänepflicht ist jedoch der Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses in englischer oder arabischer Sprache, dessen Abstrich innerhalb von 96 Stunden vor der geplanten Abreise entnommen worden sein muss. Damit werden die Einreisebestimmungen in Abu Dhabi denen im Emirat Dubai angeglichen.

Einreisebedingungen in Abu Dhabi

Direkt bei der Ankunft am Airport in Abu Dhabi wird ein zweiter COVID-19-Test durchgeführt. Bei längeren Aufenthalten müssen sich Touristen weiteren, kostenpflichten PCR-Tests jeweils am sechsten sowie am zwölften Tag ihres Besuchs unterziehen. Alle Testungen sind in der App AlHosn nachzuweisen, die Reisende verpflichtend auf ihrem Smartphone herunterladen und nutzen sollen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Aktuelle Lage in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Vereinigten Arabischen Emirate werden seit dem 18. April 2021 vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft. Laut Auswärtigem Amt gilt demzufolge eine Reisewarnung. Touristen, die nach dem Urlaub in dem Golfstaat nach Deutschland zurückfliegen wollen, müssen noch vor Abflug ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Vor der Rückkehr muss zudem eine digitale Einreiseanmeldung durchgeführt werden. In Deutschland besteht anschließend die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die jedoch durch den Nachweis eines negativen Testergebnisses, eines Impf- oder Genesungsnachweises umgangen werden kann.

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