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Abzocke: Europäisches Verbraucherzentrum warnt vor Betrugsmasche auf Gran Canaria

München, 21.03.2017 | 13:00 | hze

Die Europäische Verbraucherzentrum warnt vor einer Abzock-Masche, der aktuell verstärkt Urlauber auf Gran Canaria zum Opfer fallen. Unter einem Vorwand werden die Reisenden auf eine Werbeveranstaltung gelotst, wo sie Anteile zur Nutzung exklusiver Ferienapartments kaufen sollen. Die Preise sind meist überteuert und Betroffene werden nach Vertragsunterzeichnung zur Begleichung einer hohen Anzahlung genötigt.


Bargeldabschaffung
Vorsicht vor Abzocke: Auf Gran Canaria werden Urlauber zu Verkaufsveranstaltungen gelockt um Ihnen überteuerte Timesharing-Unterkünfte anzudrehen. Häufig mit dabei: Mitarbeitern der Anfi Vacation Club
Während häufig direkt mit den Vorzügen der exklusiven Anlage geworben wird, in der angeblich auch Berühmtheiten wie die Klitschko-Brüder oder der ehemalige US-Vizepräsident Al Gore zu Gast waren, kam in letzter Zeit auch vermehrt ein vermeintliches Gewinnspiel als Köder zum Einsatz. Laut einem Bericht von Travelbook sprechen meist junge Frauen Passanten auf der Straße an, um ihnen ein Los zu schenken, das sich stets als Gewinn entpuppt. Um diesen einzulösen, werden die Opfer dann in die Geschäftsstelle gebeten.

Statt der versprochenen Gratis-Reise wird den Verbrauchern nun angeboten, Urlaubszertifikate für die Nutzung eines Apartments zu kaufen. Die Preisangaben reichen von 189 Euro pro Nacht für eine Woche (laut Travelbook) bis zu fast 4.000 Euro für ein zweiwöchiges Nutzungsrecht eines Apartments. Enthalten ist dabei lediglich die Unterkunft, deren Verfügbarkeit per Vertragsklausel jedoch nicht garantiert wird. Neben einer jährlichen Nebenkostenpauschale warten vor Ort weitere Zusatzkosten auf die Konsumenten, etwa für Besuche am Privatstrand, für Sonnenliegen, Flüge und Verpflegung.

Laut dem Travelbook-Bericht sind allein im Februar und März 2017 bereits zwölf deutsche Touristen Opfer dieser Masche geworden. Das Europäische Verbraucherzentrum rät Urlaubern daher, bei derartigen Angeboten immer skeptisch zu sein. Es gibt zwar auch seriöse Anbieter sogenannter Timesharing-Unterkünfte, diese würden ihre Kunden jedoch nicht unter Druck setzen. Ist dies der Fall, wird Verbrauchern geraten, auf keinen Fall etwas zu unterschreiben oder gar Geld zu bezahlen. Bei der aktuellen Betrugsmasche nutzen die Betrüger nämlich einen Trick, um den Schutz der europäischen Timesharing-Richtlinie auszuhebeln. Da diese „Teilzeitwohnrechte mit einer Mindestlaufzeit von mehr als 1 Jahr“ schützt, beziehen sich die aktuellen Verträge auf einen kürzeren Zeitraum.
 

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