Drohnenverbot in Ägypten: Auswärtiges Amt warnt vor Mitnahme von Drohnen

Das Auswärtige Amt hat in seine Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten die Warnung davor aufgenommen, bei der Einreise Drohnen im Gepäck mitzunehmen. Immer wieder gebe es an den Flughäfen Probleme mit Touristen, die keine behördliche Genehmigung für die Fluggeräte vorweisen können. In dem Fall wird die Drohne nicht nur beschlagnahmt, es drohen auch Strafzahlungen oder sogar die Verhaftung.
 
In Ägypten ist die Inbetriebnahme der sogenannten Multikopter generell verboten. Wird eine Person am Flughafen mit einer Drohne im Gepäck erwischt, wird das Gerät im günstigsten Fall beschlagnahmt und gegen eine Quittung bei der Ausreise wieder ausgehändigt. Es ist jedoch nicht unwahrscheinlich, dass die Drohne endgültig einbehalten wird. Im schlimmsten Falle droht die Zahlung hoher Geldstrafen oder sogar eine Gefängnisstrafe von mehreren Jahren.
 
Für die Einfuhr von Drohnen, auch zum Zweck privater Foto- und Filmaufnahmen im Urlaub, ist eine Sondergenehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde notwendig. Diese wird allerdings nur selten erteilt. Ägypten ist mit den strengen Einfuhrregelungen nicht allein, auch die beliebten Urlaubsländer Saudi-Arabien und Marokko verbieten die Einfuhr und Benutzung der unbemannten Fluggeräte.