Ägypten führt digitales Corona-Einreiseformular ein

Ägypten hat sein Corona-Einreiseformular digitalisiert. Seit dem 10. April können Urlauber und Urlauberinnen ihre persönlichen Angaben und Impf- sowie Testnachweise auf einer Website hochladen, anstatt sie nach der Ankunft in ein Papierformular am Flughafen einzutragen. So sollen die Prozesse an den ägyptischen Flughäfen beschleunigt und die Einreise vereinfacht werden.
Die von der ägyptischen Regierung ins Leben gerufene Website visitegypt.gov.eg ermöglicht Reisenden die digitale Registrierung, welche spätestens zwei Tage vor Reiseantritt vorzunehmen ist. So soll die Bearbeitungszeit nach der Ankunft in Ägypten verkürzt werden. Wer die Website nicht nutzen kann oder möchte, hat aber nach wie vor die Möglichkeit, die Formulare in Papierform am ägyptischen Flughafen auszufüllen.
 
So funktioniert das digitale Einreiseformular
 
Zunächst müssen Urlauber und Urlauberinnen ihre Angaben in das in mehrere Abschnitte aufgegliederte Formular eintragen. Erfragt werden beispielsweise Name, Geburtsdatum und Passnummer, außerdem Kontaktdetails, Reisedaten und die für die Einreise erforderlichen Corona-Dokumente. Für deutsche Reisende sind dies momentan ab einem Alter von zwölf Jahren ein Impf- oder Testnachweis. Das entsprechende Zertifikat ist auf der Website ebenfalls hochzuladen. Nach dem Abschicken der Daten werden die beigefügten Dokumente von den ägyptischen Gesundheitsbehörden geprüft und bei Genehmigung ein QR-Code erstellt, den Reisende auf der gleichen Website unter einem Link vorfinden. Dieser ist entweder auszudrucken oder als Bilddatei auf dem Smartphone abzuspeichern, er wird vor dem Abflug von den Airlines sowie nach der Landung von den ägyptischen Einreisebehörden kontrolliert. Auf diese Weise dürfen Touristinnen und Touristen sofort passieren, ohne sich in die Warteschlangen für das Einreiseverfahren begeben zu müssen.
 
Einreise mit Corona-Impfung oder negativem Test
 
Ägypten erlaubt die Einreise von Urlauberinnen und Urlaubern aus Deutschland unter Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses oder des Nachweises einer vollständigen Impfung. Das Auswärtige Amt informiert darüber, dass bei einer Impfung ein von der WHO zugelassener Impfstoff verwendet worden und das Grundimpfschema abgeschlossen sein muss. Die Verbindung aus Genesungsnachweis und einmaliger Impfung wird nicht anerkannt. Bei dem Testnachweis darf es sich um einen höchstens 72 Stunden (bei Abflug in Frankfurt 96 Stunden) alten PCR-Test oder um einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest handeln. Das Resultat muss in englischer oder arabischer Sprache vorliegen und einen QR-Code beinhalten. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
 
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