Amsterdam erwägt Coffeeshop-Verbot für Touristen

Die Bürgermeisterin von Amsterdam will ausländischen Touristen und Touristinnen nicht mehr erlauben, die Coffeeshops der Grachtenstadt zu besuchen. Femke Halsema sieht eine Wechselbeziehung zwischen den dort legal vertriebenen Marihuana-Produkten und den Problemen der Stadt mit harten Drogen und Kriminalität, welchen Einhalt geboten werden soll. Zu diesem Zweck müssten künftig fast zwei Drittel der jetzigen Coffeeshops schließen.
Der Besuch im Coffeeshop gehört für viele Besucher und Besucherinnen Amsterdams so selbstverständlich dazu wie eine Grachtenfahrt, doch damit ist vielleicht bald Schluss. Bereits im vergangenen Jahr kündigte Bürgermeisterin Femke Halsema Pläne an, ausländische Gäste von den lokalen Cannabis-Cafés auszuschließen, nun hat sie dem Stadtrat einen entsprechenden Vorschlag per Brief unterbreitet. Nach dem Willen der Politikerin solle nur noch der Bedarf der Einheimischen gedeckt werden, wofür laut Studien ein Großteil der jetzt lizensierten Coffeeshops nicht mehr benötigt würden.
 
Kampf gegen Kriminalität
 
Laut Aussage Halsemas finden die Einnahmen aus dem lukrativen Handel mit Cannabis leicht den Weg in die Geschäfte mit härteren Drogen, was durch die neue Maßnahme deutlich erschwert werden soll. Ziel sei es, den Markt der weichen und legalen Drogen so überschaubar wie möglich zu halten. Von den aktuell 166 Coffeeshops in Amsterdam sollen nur 66 übrigbleiben, welche ausschließlich Einheimischen vorbehalten sind. Bislang werden die Cannabis-Cafés jährlich auch von rund drei Millionen Touristen und Touristinnen besucht. Für die Betreiber und Betreiberinnen der Läden solle es eine Übergangsfrist geben.
 
Initiative gegen Massentourismus
 
Nach Informationen der Deutschen Welle verzeichnete die niederländische Hauptstadt vor der Corona-Pandemie bis zu 20 Millionen Urlaubsgäste jährlich, die nur rund einer Million Einwohnern und Einwohnerinnen gegenüberstehen. Um die negativen Auswirkungen des Massentourismus zu begrenzen, beschloss die Stadtverwaltung im Sommer 2021 eine Obergrenze von 20 Millionen Übernachtungen pro Jahr. Zudem wurde den ausufernden privaten Vermietungen von Wohnraum als Ferienwohnung ein Riegel vorgeschoben, indem dies nur noch mit offiziell beantragter Registriernummer erlaubt wurde.