Neue Gepäckbestimmungen bei der französischen Bahn

Ab dem 15. September 2024 gelten in den Zügen der französischen Eisenbahngesellschaft SNCF neue Gepäckregeln. Eine Person darf dann nur noch zwei große Gepäckstücke und ein kleines Handgepäck mit in den Zug nehmen. Für Sportausrüstung, Kinderwagen und Fahrräder gelten gesonderte Regelungen. Alle Gepäckstücke müssen namentlich gekennzeichnet sein. Verstöße gegen die neuen Regeln werden mit Bußgeldern geahndet.
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Bahngäste in Frankreich müssen ab dem 15. September neue Gepäckvorgaben beachten.
Für Bahnreisende in Frankreich gelten ab dem 15. September 2024 neue Gepäckbestimmungen. Pro Person sind dann nur noch zwei große Gepäckstücke wie Koffer mit den Maximalmaßen 70 x 90 x 50 Zentimetern erlaubt. Zusätzlich ist ein Handgepäckstück mit einer maximalen Größe von 40 x 30 x 15 Zentimetern erlaubt. Alle Gepäckstücke müssen namentlich gekennzeichnet sein. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften werden Bußgelder von bis zu 50 Euro fällig.
 
Sondergepäck in französischen Zügen
 
Statt eines zweiten großen Gepäckstücks können Bahnreisende auch ein Sondergepäckstück mitnehmen. Ein Kinderwagen darf dabei im zusammengeklappten Zustand nicht größer als 90 x 130 Zentimeter sein. Dasselbe gilt für zusammenklappbare (Elektro-)Scooter, Snowboards und Musikinstrumentenkoffer. Für Skier gibt es keine Höchstmaße, allerdings darf nur ein Paar pro Person mitgenommen werden.
 
Das Fahrrad mit in die Bahn nehmen
 
Die Fahrradmitnahme in französischen Zügen ist generell möglich, in den meisten Regionalzügen (TER) sogar kostenlos. Bei Fahrten mit dem TGV oder Intercités kostet die Reservierung eines Fahrrads zehn Euro. Wer sein Fahrrad mitnimmt, darf zusätzlich einen großen Koffer, eine doppelte Fahrradtasche und ein kleines Handgepäckstück mitnehmen. Falträder benötigen keine Reservierung, zählen aber als großes Handgepäckstück.