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Bayern: Skifahren für Geimpfte ohne Test erlaubt

München, 08.12.2021 | 12:50 | soe

Bayern rudert bezüglich der Nutzungsregeln für Skilifte und Gondelbahnen zurück. Nachdem diese Einrichtungen ursprünglich auch von Geimpften und Genesenen nur gegen Vorlage eines zusätzlichen negativen Corona-Testergebnisses nutzbar sein sollten, wird nun doch das reguläre 2G-Prinzip ohne Test umgesetzt. Der abgewandelten Entscheidung waren Proteste der lokalen Tourismusbranche vorausgegangen.


Skifahrer im Winter in Sotschi
Bayern erlaubt nun doch die Nutzung von Skiliften und Gondeln mit 2G- statt 2G-Plus-Prinzip.
Nach Informationen des Touristikportals Reise vor 9 gaben der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann und Hubert Aiwanger, Wirtschaftsminister des Freistaats, die Neuerung am 7. Dezember bekannt. Demnach dürfen vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte sowie von ihm Genesene in der kommenden Skisaison ohne weitere Testresultate Skilifte und Gondeln nutzen, um zu den Pisten zu gelangen. Die Entschärfung der 2G-Plus- auf eine 2G-Regulierung wurde unter anderem mit dem Abwenden einer drohenden Wettbewerbsverzerrung begründet.
 
In Österreichs Skigebieten gilt ebenfalls 2G
 
Die benachbarten Skiregionen in Österreich setzen ebenfalls das 2G-Prinzip ohne zusätzliche Tests um, in der Schweiz muss sogar lediglich eine Maske in Liften und Gondeln getragen werden. Die durch eine 2G-Plus-Regel aufwändigeren Voraussetzungen hätten viele Skifahrer wohl dazu bewogen, den Nachbarregionen Bayerns den Vorzug zu geben. Der durch den vollständigen Ausfall der letztjährigen Skisaison ohnehin schwer angeschlagenen Branche drohte gemäß einer Mitteilung des Verbandes Deutscher Seilbahnen ein „Todesstoß“ im Falle der verschärften Regelung.
 
Hotels in Bayern für Touristen und Touristinnen mit 2G
 
Touristische Unterkünfte wie Hotels und Jugendherbergen dürfen in Bayern von Urlaubern und Urlauberinnen ebenfalls nur mit Impf- oder Genesungsnachweis besucht werden. Ausnahmen gibt es für zwingend erforderliche, nichttouristische Aufenthalte, wie beispielsweise für Prüfungen. In diesen Fällen dürfen Hotelgäste auch einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Sollte ein Landkreis allerdings eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, werden dort alle Hotels geschlossen. Diese Maßnahme ist vorläufig noch bis zum 15. Dezember in Kraft.

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