Belgien verhängt eine Quarantänepflicht für deutsche Bürger aus bestimmten Regionen. Insgesamt 25 Städte und Bezirke sowie das gesamte Saarland gelten nun als von Belgien „rot“ eingestufte Zonen, deren Bewohner bei der Einreise in das Nachbarland für zehn Tage in die Isolation müssen. Das gilt nicht, wenn ein Aufenthalt von weniger als 48 Stunden in Belgien geplant ist.
Belgien verhängt für 26 deutsche Städte und Gebiete eine Quarantänepflicht bei der Einreise.
Gemäß der Skala des belgischen Außenministeriums werden Gebiete mit hohem Infektionsrisiko als „rote“ Zonen angesehen. Zu diesen zählen seit dem 29. Oktober auch Arnsberg, Berlin, Bremen, Chemnitz, Darmstadt, Detmold, Dresden, Düsseldorf, Freiburg, Gießen, Hamburg, Karlsruhe, Kassel, Koblenz, Köln, Münster, Niederbayern, Oberbayern, Oberpfalz, das Saarland, Schwaben, Stuttgart, Trier, Tübingen, Unterfranken und Weser-Ems. Die Isolation kann nicht durch einen negativen PCR-Test verkürzt werden. Nur Personen, die entweder weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben wollen oder sich weniger als 48 Stunden in den als „rot“ deklarierten Gebieten aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Belgien selbst gilt aus deutscher Sicht seit dem 30. September vollständig als Corona-Risikogebiet, es besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Wer dennoch nach Belgien reisen will, muss sich spätestens zwei Tage vor der Ankunft elektronisch per Einreiseformular anmelden. Das Land verzeichnet im europaweiten Vergleich sehr hohe Infektionsraten, als Hotspot gilt unter anderem die Hauptstadt Brüssel.