Belgien lockert Corona-Maßnahmen ab 18. Februar

Belgien lockert ab dem 18. Februar die landesweiten Corona-Maßnahmen. Wie es auf der Corona-Informationsseite des belgischen Umweltministeriums heißt, wird das Corona-Barometer von Rot auf Orange umgestellt. Demnach treten unter anderem in der Gastronomie weitreichende Lockerungen wie die Abschaffung der Sperrstunde in Kraft, außerdem dürfen Nachtclubs wieder öffnen.
Mit dem Erreichen des Höhepunkts der Omikron-Welle und einem Rückgang der Neuinfektionen in den vergangenen zwei Wochen stehen die Zeichen in Belgien künftig auf Orange. Mit Umstellung des Corona-Barometers von Rot auf die nächstniedrigere Stufe treten ab dem 18. Februar weitreichende Lockerungen im öffentlichen Leben in Kraft, insbesondere im Gastronomie-Sektor. So wird ab kommendem Freitag die sich aktuell bis 23 Uhr belaufende Sperrfrist in Restaurants und Bars aufgehoben, zusätzlich gilt ab dann keine limitierte Personenzahl pro Tisch. Auch der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht mehr an den Sitzplatz gebunden und ein Mund-Nase-Schutz nur noch vom Personal zu tragen. Darüber hinaus darf das Nachtleben wieder mit einer Auslastung von bis zu 70 Prozent der Kapazitäten öffnen.
 
COVID Safe Ticket bleibt bei Veranstaltungen Pflicht
 
Außerdem werden ab dem 18. Februar auch die Personenkapazitäten im Veranstaltungssektor gelockert. Bislang sind diese an eine maximale Auslastung von 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebunden, ab kommendem Freitag dürfen die Kapazitäten je nach Veranstaltungsart auf 70 bis 100 Prozent der Auslastung erweitert werden. Weiterhin bestehen bleibt die Pflicht zur Vorlage des COVID Safe Tickets, welches den Zutritt gemäß des 3G-Prinzips regelt, ab einer Personenzahl von 50 Personen in Innenräumen und 100 Teilnehmenden bei Events im Freien.
 
Anpassung des digitalen COVID-Zertifikats an EU-Beschluss
 
Trotz weitreichender Lockerungen der landesweiten Corona-Maßnahmen bleiben die Einreisebestimmungen nach Belgien weitestgehend unberührt. Die Einreise ist demnach nur gegen Vorlage des digitalen COVID-Zertifikats der EU möglich, welches eine vollständige Impfung, Genesung oder einen negativen Testnachweis bescheinigt. Dennoch passt Deutschlands westliches Nachbarland die Anforderungen an das Zertifikat an die Beschlüsse der Europäischen Union an: Demnach wird die Frist für die Probeentnahme des Antigen-Schnelltests von 36 auf 24 Stunden verkürzt. Die Frist von 72 Stunden für die Entnahme des PCR-Tests bleibt bestehen.