Belgien verschärft Corona-Maßnahmen ab 20. November

Im Zuge der vierten Corona-Welle reagiert die belgische Regierung mit einer Verschärfung der landesweiten Maßnahmen. Wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet, tritt ab dem 20. November unter anderem eine verschärfte Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Kraft. An den derzeit geltenden Einreisebestimmungen soll sich hingegen nichts ändern.
Nach einem jüngsten Anstieg der Corona-Infektionskurve wurden am vergangenen Mittwochabend vom belgischen Premierminister Alexander De Croo verschärfte Corona-Maßnahmen bekanntgegeben. Unter anderem tritt mit Wirkung zum kommenden Samstag in Deutschlands westlichem Nachbarland eine ausgeweitete Maskenpflicht in Kraft, welche in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und bei Außenveranstaltungen zum Tragen kommt. Demnach müssen unter anderem auch Besucherinnen und Besucher von Restaurants, Bars und Nachtclubs künftig einen Mund-Nase-Schutz tragen. Darüber hinaus wird die Homeoffice-Pflicht auf vier Tage pro Woche erweitert. Mit einer Freigabe von Kinder- und Booster-Impfungen soll überdies die landesweite Impfkampagne Aufschwung erhalten.
 
Lockdown nicht vorgesehen
 
Nach Informationen der belgischen Gesundheitsbehörden spitzt sich insbesondere auf den Intensivstationen die Lage immer weiter zu. Aktuell werden 578 Patientinnen und Patienten landesweit gezählt. Damit hat sich die Zahl der Erkrankten seit Monatsbeginn mehr als verdoppelt. Dennoch wählt Belgien mit den verschärften Maßnahmen einen sanfteren Weg zur Bekämpfung der Infektionswelle als etwa die niederländischen Nachbarn, welche in der vergangenen Woche in einen neuen Lockdown getreten sind. Belgien hingegen sieht einen erneuten Lockdown nicht vor.
 
Einreisebestimmungen bleiben unverändert
 
An den Bestimmungen für die Einreise nach Belgien ändert sich ab dem 20. November nichts für Reisende aus Deutschland. Die Bundesrepublik wird aus belgischer Sicht aktuell als rote Zone eingestuft. Demnach besteht für Einreisende die Pflicht zum Nachweis des digitalen COVID-Zertifikats der EU, welches eine vollständige Impfung, Genesung oder einen negativen Test bescheinigt. Jüngst wurden hierbei die Testregularien gelockert: Neben einem maximal 72 Stunden alten PCR-Test wird bei Einreise auch ein höchstens 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest akzeptiert. Von Nichtgeimpften oder -genesenen wird am siebten Tag nach Einreise ein erneuter Corona-Test gefordert.