In der kalifornischen Metropole Los Angeles wüten seit fast einer Woche die Flammen. Auch in Stadtteilen, die nicht unmittelbar von Bränden betroffen sind oder waren, sind die Auswirkungen spürbar. Das beeinflusst auch den Tourismus – was heißt das für deutsche Urlauberinnen und Urlauber?
Wer in nächster Zeit einen Urlaub in Los Angeles geplant hat, sollte sich über die Lage vor Ort informiert halten.
Die verheerenden Waldbrände in Los Angeles haben Tausende Gebäude zerstört, mehr als 100.000 Bewohnerinnen und Bewohner mussten ihre Häuser verlassen. 25 Menschen sind bisher gestorben, weitere werden vermisst – und die Lage ist weiter angespannt. Angesichts der Bilder ist an Urlaub in und um L.A. momentan kaum zu denken, trotzdem dürften sich einige Menschen fragen, was das für den Tourismus bedeutet. L.A. ist mit Hollywood Sign, Walk of Fame, Beverly Hills, Venice Beach, bedeutenden Kunstmuseen und vielem mehr für sich genommen ein beliebtes Reiseziel und zugleich auch häufiger Ausgangs- oder Endpunkt von Rundreisen durch Kalifornien. Welche Folgen haben die Brände für solche Reisepläne?
Die aktuelle Lage
Mehrere Großbrände toben in und um die Metropole herum und sind noch immer teils nur wenig eingedämmt. Die Luftqualität in der Stadt ist zum Teil schlecht, auch fernab der Brände. Gerade Kinder, Ältere und Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten aufpassen, heißt es vom Tourismusbüro der Stadt, Discover Los Angeles. Verschiedene Attraktionen der Stadt sind infolge der Brände oder starker Winde geschlossen, darunter der Hollywood Park und der LA Zoo. Der internationale Flughafen (LAX) läuft jedoch bislang im normalen Betrieb.
Reiserecht: Wann ist Storno möglich?
Pauschalreisegäste, deren Abreise in den nächsten Tagen bevorsteht, sollten sich an ihren Veranstalter wenden, um sich über die Lage vor Ort zu informieren und Optionen, etwa auf Umbuchungen, abzuklopfen. Vorschnell auf eigene Faust die Reise abzusagen, ist nicht zu empfehlen: Empfindliche Storno-Gebühren können anfallen. Denn Angst oder Unbehagen allein sind kein Grund für eine kostenfreie Stornierung. Anders sieht es aus, wenn die geplante Reise tatsächlich erheblich beeinträchtigt ist, beispielsweise, wenn es in direkter Umgebung des Hotels große Zerstörungen gibt. Dann liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor, die zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigen. In so einer Situation sagen Veranstalter aber in der Regel von selbst zeitnahe Reisen ab oder bieten Umbuchungen an.
Im Gegensatz zu Pauschalreisenden können sich Menschen, die Flug und Hotel individuell gebucht haben, nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen und auf einen Veranstalter verlassen. Sie sind auf die Geschäftsbedingungen der Einzelanbieter angewiesen, also etwa der Airline und der Unterkunft. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen leisten bei Naturkatastrophen oft nicht. Dennoch sei es nützlich, die Versicherungsbedingungen dahingehend einmal zu prüfen, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Gerade bei Individualreisen, wo man sonst oft auf den Kosten sitzen bleibe, lohne sich das.
Quelle: dpa