Bulgarien: Neue Einreisebestimmungen seit 1. Juli

Mit Wirkung zum 1. Juli hat Bulgarien neue Einreisebestimmungen eingeführt. Wie die Tagesschau berichtet, teilt das Land am Schwarzen Meer weitere Staaten künftig in drei verschiedene Zonen gemäß einem Ampelsystem ein. Da sich Deutschland in der niedrigsten Zone Grün befindet, reicht für die Einreise ein negativer Corona-Test, Impf- oder Genesungsnachweis aus.
Mit Inkrafttreten der neuen Einreiseregularien unterteilt Bulgarien andere Staaten fortan in die Zonen Grün, Orange und Rot. Neben Deutschland befinden sich aktuell auch die beiden südlichen Nachbarländer Österreich und die Schweiz in der niedrigsten Zone Grün und werden aus bulgarischer Sicht nicht als Corona-Risikogebiete eingestuft. Reisende aus diesen Ländern profitieren demzufolge von vereinfachten Einreisebedingungen. Demnach ist Reisenden die Einreise ohne anschließende Quarantäne gestattet, es muss allerdings ein negativer Corona-Test, Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt werden.
 
Bedingungen für Test-, Impf- und Genesungsnachweis
 
Für die Einreise nach Bulgarien haben Reisende ab fünf Jahren aus Deutschland die Option, entweder einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-, LAMP- oder TMA-Test oder einen höchsten 48 Stunden alten, negativen Antigen-Schnelltest vorzuweisen. Vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht gänzlich befreit und dürfen frei einreisen. Dabei ist darauf zu achten, dass die letzte Impfdosis nicht weniger als 14 Tage und eine Genesung nicht länger als sechs Monate vor Einreise zurückliegen darf.
 
Aktuelle Corona-Lage in Bulgarien

Nach Informationen des European Centre für Disease Prevention and Control, kurz ECDC, liegt die 14-Tage-Inzidenz in Bulgarien zwischen dem 14. und 27. Juni 2021 bei knapp 18. Geschäfte, Hotels und gastronomische Betriebe sind unter Auflagen geöffnet. Aus deutscher Sicht wird Bulgarien vom Robert Koch-Institut seit dem 30. Mai 2021 nicht mehr als Corona-Risikogebiet aufgeführt, analog dazu besteht keine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes.