Bulgarien startet Urlaubssaison 2021 am 1. Mai

Bulgarien will am 1. Mai die touristische Sommersaison 2021 eröffnen. Nach einem Bericht der Lokalzeitung The Sofia Globe kündigte die bulgarische Tourismusministerin Mariana Nikolova am 14. März an, dass die Einreise für Urlauber dann mit Corona-Test, Impfzertifikat oder Genesungsnachweis möglich sein soll. Zudem wurden Auflagen für Hotels, Restaurants und Strände beschlossen.
Bereits jetzt ist die Einreise für Staatsangehörige der EU nach Bulgarien mit einem negativen PCR-Test gestattet, der bei der Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieser soll auch während der Sommersaison eine der drei Möglichkeiten sein, mit denen der Grenzübertritt gewährt wird. Die beiden anderen sind ein Nachweis über COVID-19-Antikörper, den bereits von der Krankheit Genesene vorweisen können, oder ein gültiges Corona-Impfzertifikat. Darüber hinaus sollen bestimmte Regeln für ein sicheres Reisen in Bulgarien während der Hauptsaison sorgen.
 
Corona-Auflagen und Maskenpflicht im Sommer
 
Am 15. März wurde vom bulgarischen Tourismusministerium ein umfangreiches Regelwerk veröffentlicht, das die Auflagen für Urlauber und touristische Einrichtungen im Land zum Saisonstart definiert. Sie sollen ab dem 1. Mai und während des gesamten Sommers einheitlich in allen Urlaubsorten Bulgariens gelten. So muss in öffentlichen Innenräumen während der Sommersaison ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Hotels und gastronomische Betriebe sind verpflichtet, per Hinweisschild am Eingang die maximale Gästezahl auszuweisen. Es herrscht außerdem überall ein Abstandsgebot von 1,5 Meter zu haushaltsfremden Personen.
 
Regeln an bulgarischen Stränden
 
Besonders ausführlich sind die Corona-Maßnahmen an den Stränden Bulgariens geregelt, damit gelten sie auch für die beliebten Badeorte Sonnenstrand und Goldstrand am Schwarzen Meer. Gemäß den neuen Bestimmungen ist an von Rettungsschwimmern überwachten Stränden ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu fremden Personen Pflicht, in kostenfreien Strandbereichen sollen je zwei Personen oder einer Familie 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Überall dort, wo kostenpflichtige Dienstleistungen wie anmietbare Liegen und Sonnenschirme angeboten werden, darf pro 20 Quadratmeter Fläche nur ein Sonnenschirm stehen. Jeder Schirm ist generell nur von höchstens zwei Personen oder den Mitgliedern einer Familie gemeinsam zu nutzen.