Bund und Länder beschließen umfassende Lockerungen

Auch in der Bundesrepublik naht der „Freedom Day“: Nachdem bereits zahlreiche europäische Länder ihre Corona-Maßnahmen deutlich gelockert haben, einigten sich am 16. Februar auch hierzulande Bund und Länder auf eine schrittweise Aufhebung der meisten Beschränkungen. Einige fallen bereits ab sofort, spätestens jedoch zum 20. März soll Deutschland weitgehend zur Normalität zurückkehren.
Zu beachten ist jedoch, dass die einzelnen Bundesländer über ihre Infektionsschutzmaßnahmen eigenständig entscheiden können. Schon in der Vergangenheit gab es deshalb mitunter Abweichungen von der bundeseinheitlichen Richtschnur, die sich in regional strengeren oder stärker gelockerten Regelungen niederschlugen. Entscheidend ist demnach, was die Länder in ihren jeweiligen neuen Corona-Verordnungen festlegen.
 
Öffnung in drei Schritten
 
Im ersten Öffnungsschritt, der ab sofort gelten soll, dürfen sich Geimpfte und Genesene wieder mit unbegrenzt vielen Menschen privat treffen. Wer keinen der beiden Nachweise hat, muss sich allerdings weiterhin an die bisher bestehenden Auflagen halten. Sobald Personen ohne Impfung oder Genesung an einem Treffen teilnehmen, dürfen nur bis zu zwei Personen eines weiteren Haushalts anwesend sein, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Zugleich endet die 2G-Regelung für den Einzelhandel, in den Geschäften muss jedoch weiter ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Ab dem 4. März soll auch in der Gastronomie die aktuelle 2G- in eine 3G-Regel umgewandelt werden, sodass Ungeimpfte mit tagesaktuellem Test wieder Zugang zu Restaurants erhalten. Clubs und Diskotheken dürfen ab diesem Datum öffnen, der Zutritt ist gemäß dem 2G-Plus-Modell erlaubt. Zudem gibt es Lockerungen für Großveranstaltungen, beispielsweise im Sportbereich.
 
Neue Normalität ab 20. März
 
In der dritten und letzten Stufe sollen zum 19. März alle weiteren tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen auslaufen, sofern die Auslastung der Krankenhäuser dies zulässt. Damit endet ab dem 20. März auch die gesetzliche Homeoffice-Pflicht. Bestimmte grundlegende Vorgaben sollen jedoch zunächst weiterhin gelten, darunter die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, das Abstandsgebot und die Testpflicht in besonders gefährdeten Bereichen.