Bundeskabinett erteilt Freigabe für Fernbuslinien

Billigfliegern und der Deutschen Bahn könnte bald eine ernsthafte Konkurrenz erwachsen: Das Bundeskabinett beschloss heute in Berlin eine weitgehende Freigabe von innerdeutschen Fernbuslinien. Die neue Regelung soll im kommenden Jahr in Kraft treten, muss jedoch zuvor noch den Bundesrat passieren.
Die Gesetzesnovelle von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) lockert die bislang geltenden Beschränkungen im Personenbeförderungsgesetz für den innerdeutschen Buslinienverkehr. Diese sollten ursprünglich den Aufbau der Eisenbahn unterstützen. Die Liberalisierung des Fernbusverkehrs war im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb festgeschrieben worden. Aktuell ist eine Genehmigung für die Eröffnung einer Fernbuslinie in Deutschland erforderlich - existierte bereits eine entsprechende Bahnverbindung, wurde sie jedoch meistens nicht erteilt.

Auch nach der neuen Verordnung müssen die Fernlinien genehmigt werden. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte, seien diese nun jedoch "grundsätzlich genehmigungsfähig." Als Konkurrenz zur Deutschen Bahn möchte Ramsauer die Fernbuslinien allerdings nicht verstanden wissen: "Wir wollen also Verkehre auf der Straße bündeln, jedoch der Schiene keine Kunden abjagen." Vielmehr soll Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, lange Strecken günstiger und ökologischer zurückzulegen als mit dem eigenen Auto.

Start- und Zielort der Fernbuslinien müssen mindestens 50 Kilometer voneinander entfernt sein - kürzere Entfernungen sind nicht erlaubt. So soll vor allem der mit Steuergeldern unterstützte Öffentliche Personennahverkehr vor Konkurrenz geschützt werden. Mit der 50-Kilometer-Klausel soll verhindert werden, dass Busstrecken zum Schein als Fernlinien deklariert werden, tatsächlich jedoch auf lukrative Strecken im Nahverkehr abzielen.