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Bundesregierung verschärft Einreise aus Virusvariantengebieten

München, 23.12.2021 | 08:56 | soe

Die Bundesregierung hat eine Verschärfung der Einreisebestimmungen für Ankommende aus Virusvariantengebieten beschlossen. Wer aus einem als Mutationsgebiet eingestuften Land nach Deutschland einreisen möchte, benötigt dafür künftig einen negativen PCR-Test. Ein Antigen-Schnelltest ist nicht mehr ausreichend. Zudem wurde das Mindestalter für die Nachweispflicht auf sechs Jahre abgesenkt.


Corona PCR Test Abstrich
Für die Einreise aus einem Virusvariantengebiet muss künftig ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Grund für die Änderung der Corona-Einreiseverordnung ist das Bestreben, die Verbreitung der Omikron-Mutation so lange wie möglich zu verzögern, um der Impfkampagne mehr zeitlichen Spielraum zu geben. Bisher galt für Einreisende aus Mutationsgebieten bereits eine generelle Testpflicht, das negative Testergebnis muss dem Beförderungsunternehmen also unabhängig vom Impf- oder Genesungsstatus des Reisenden vorgelegt werden. Allerdings waren neben PCR-Tests bisher auch die günstigeren und schnelleren Antigen-Schnelltests ausreichend, diese Möglichkeit fällt nun weg.
 
Testpflicht ab Alter von sechs Jahren
 
Darüber hinaus wird der negative Testnachweis künftig von allen Einreisenden ab einem Alter von sechs Jahren verlangt. In der bisherigen Fassung der Corona-Einreiseverordnung wurde das Mindestalter mit zwölf Jahren angegeben. Die Regelung gilt auch für Transitreisende, die in Deutschland nur einen Zwischenstopp einlegen. Erfolgt eine eigenständige Einreise, darf das Testergebnis zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 48 Stunden sein. Werden hingegen die Dienste eines Beförderungsunternehmens wie einer Fähr- oder Fluggesellschaft, eines Bus- oder eines Bahnunternehmens genutzt, zählt der Zeitpunkt des Beförderungsbeginns für die 48-Stunden-Frist. Nach wie vor greift das generelle Beförderungsverbot für Transportunternehmen. Es gestattet ihnen ausschließlich die Beförderung deutscher Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie von Personen mit deutschem Aufenthaltstitel aus einem Virusvariantengebiet in die Bundesrepublik.
 
Weiterhin Quarantäne verpflichtend
 
Zusätzlich zur verschärften Testpflicht unterliegen Menschen, die aus einem Mutationsgebiet nach Deutschland einreisen, auch weiterhin einer Quarantänepflicht. Sie beträgt generell 14 Tage und kann nicht umgangen oder abgekürzt werden. Die aktuell geltende Corona-Einreiseverordnung sollte eigentlich erst am 15. Januar 2022 auslaufen; auf der Homepage der Bundesregierung werden jedoch bereits die neuen Regelungen ausgewiesen. Als Virusvariantengebiete werden aktuell acht afrikanische Staaten, darunter Südafrika und Namibia, sowie Großbritannien eingestuft.

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