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Bundesregierung will einfache Risikogebiete nicht mehr einstufen

München, 14.07.2021 | 15:00 | soe

Die Bundesregierung plant offenbar die Abschaffung der Kategorie einfacher Risikogebiete. An ihre Stelle soll nach Informationen aus Regierungskreisen eine generelle Test- oder Nachweispflicht für Einreisende treten, die künftig neben Flugreisenden auch für die Passagiere anderer Transportmittel gilt. Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete sollen hingegen ausgewiesen werden.


Boardingpass Handy
Die Bundesregierung will Länder und Regionen künftig nicht mehr als einfache Corona-Risikogebiete einstufen.
Noch während der aktuellen Reisesaison sollen sich die Einreisebedingungen für Deutschland erneut ändern. Da die aktuelle Einreiseverordnung zu Ende Juli ausläuft, plant die Regierung nach übereinstimmenden Medienberichten eine Neuregelung. Künftig sollen alle Ankommenden unabhängig von ihrem Transportmittel verpflichtet werden, einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder ein Genesungszertifikat vorzulegen. Diese Auflage gilt aktuell bereits für Flugpassagiere und soll nun offenbar auch auf die auf dem Land- und Seeweg Reisenden ausgedehnt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Abreiseland als Risikogebiet eingestuft ist oder nicht.
 
Weiterhin Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete
 
Die Einstufung sogenannter einfacher Risikogebiete wäre damit nicht mehr nötig. Dieser Status wird bislang für Länder und Regionen verhängt, deren Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt. Auch künftig werden jedoch Corona-Hochrisikogebiete ausgewiesen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 gilt ein Land als Hochinzidenzgebiet, bei Verbreitung einer in Deutschland nicht grassierenden Corona-Mutation als Virusvariantengebiet. Beide Kategorien sind mit strengeren Einreisebedingungen verbunden. Bei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet werden für Ungeimpfte zehn Tage Quarantäne fällig, die mittels negativem Test nach fünf Tagen beendet werden kann. Nach Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Quarantänezeit generell 14 Tage und ist nicht verkürzbar.
 
Anreiz zum Impfen
 
Als einer der Gründe für die neue Regelung, welche anscheinend nach Zustimmung der Ministerien am 21. Juli final beschlossen werden soll, gilt die Steigerung der Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Durch den Entfall der Testpflicht bei der Einreise für Geimpfte sowie die Umgehung der Quarantäne nach Aufenthalt in Hochinzidenzgebieten wird das Reisen wesentlich erleichtert. Andere europäische Staaten haben inzwischen zumindest für bestimmte Bevölkerungsgruppen eine Impfpflicht gegen das Coronavirus verhängt; Bundeskanzlerin Angela Merkel schließt derartige Maßnahmen für Deutschland jedoch aus.

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