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Bundestag fordert mehr Schutz für Reisende am Bahnsteig

München, 13.06.2012 | 17:03 | tei

Die Deutsche Bahn soll ihre Fahrgäste am Bahnsteig künftig per Lautsprecheransage auf durchfahrende Fernverkehrszüge hinweisen. Der Petitionsausschuss im Bundestag beschloss am Mittwochmorgen, dem Bundesverkehrsministerium eine entsprechende Petition als Material zu überweisen. Damit kann das Ministerium den Vorschlag etwa in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen mit einbeziehen. Der Petent hatte ursprünglich gefordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit an Bahnhöfen zu senken und den Sicherheitsabstand zur Bahnsteigkante von 80 cm auf mindestens 150 cm zu erhöhen.


Die Bahn soll laut Petitionsausschuss durchfahrende Züge über Lautsprecher am Bahnsteig ankündigen.
Die Bahn soll laut Petitionsausschuss durchfahrende Züge über Lautsprecher am Bahnsteig ankündigen.
Der Petitionsausschuss hielt diese Vorschläge jedoch für in der Praxis schwer umsetzbar und gab die Empfehlung für Lautsprecherwarnungen. Eine geringere Durchfahrtsgeschwindigkeit ist nach Ansicht des Petitionsausschusses lediglich in Einzelfällen notwendig - nämlich dann, wenn die anderen Optionen nicht für ausreichend Schutz sorgen könnten. Grund dafür sei der massive Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes, hieß es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Eine Fahrzeitverlängerung sei jedoch legitim, wenn es darum gehe, Menschenleben zu schützen.

Eine breitere Sicherheitszone an Bahnsteigen würde nach Ansicht des Ausschusses aufwendige Baumaßnahmen erfordern. Besonders an kleineren Haltepunkten würde sogar eine Verbreiterung des gesamten Bahnsteigs notwendig - bei einer um 70 cm breiteren Sicherheitszone könnten sich die Fahrgäste andernfalls gar nicht mehr am Bahnsteig aufhalten.

Hintergrund der Forderung des Petenten ist ein Unfall vom Juli 2010. Im fränkischen Forchheim war ein 24-Jähriger am Bahnsteig von einem durchfahrenden ICE erfasst und tödlich verletzt worden. Vorschriften waren von der Bahn allerdings nicht missachtet worden: Die Staatsanwaltschaft konnte "keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht" feststellen und stellte die Ermittlungen ein. Ein Bahnsprecher sagte der Süddeutschen Zeitung, die Pflichten wären in Forchheim sogar übererfüllt worden. Daher verlangte der Petent nun schärfere Schutzmaßnahmen für die Reisenden.

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