Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Bußgeld im Urlaub: Diese Souvenirs sind verboten

München, 30.06.2022 | 16:10 | soe

Sardinien hat die Geldstrafen für das Mitnehmen von Sand, Steinen oder Muscheln erhöht. Zwischen 500 und 3.000 Euro werden nun fällig, wenn Reisende beim Ausfuhrversuch dieser verbotenen Mitbringsel erwischt werden. Wo auf der ganzen Welt weitere Souvenir-Fallen lauern und welche Andenken problemlos gekauft werden können, erfahren Sie hier.


Muschel Strand Souvenir
Vorsicht vor verbotenen Souvenirs im Urlaub: Die Mitnahme von Muscheln kann teuer werden.
Die hübsche Muschel oder das Häuflein weißer Sand vom Strand als Souvenir für die heimische Vitrine? Das kann teuer werden. In ganz Italien ist das Entfernen von Sand von den Stränden verboten, die beliebte Urlaubsinsel Sardinien erhöhte erst kürzlich die dafür verhängten Bußgelder. Bis zu 3.000 Euro werden ab jetzt fällig, wenn die Zoll- oder Grenzbeamten und -beamtinnen verbotene Strandsouvenirs im Koffer entdecken. Dass dies nicht nur leere Drohungen sind, musste im April 2022 ein deutscher Urlauber feststellen. Um das Verbot zu umgehen, schickte er ein Paket mit Sand und Muscheln von der sardischen Costa Smeralda an die eigene Heimatadresse. Der Versuch flog jedoch auf und machte den uneinsichtigen Touristen um 1.000 Euro ärmer. Muscheln und Strandgut sind jedoch nicht die einzigen Souvenirs, bei denen im Ausland Vorsicht geboten ist.
 
Achtung bei Kunst und Kulturgütern
 
Beim Spaziergang durch das antike Pompeji oder andere Ruinenstädte eine Tonscherbe aufsammeln, auf dem Basar um „echte Antiquitäten“ feilschen oder sonstige Kulturgüter eines Landes über dessen Grenzen zu entführen, ist ebenfalls keine gute Idee. Abgesehen von der Gefahr, für Fälschungen hohe Summen zu bezahlen, ist die Ausfuhr echter Antiquitäten und Kunstschätze fast in jedem Staat der Welt verboten. Im Zweifel wird der Schatz beschlagnahmt und der Reisende bleibt zusätzlich auf den dafür angefallenen Kosten sitzen. Thailand-Urlauber und -Urlauberinnen sollten außerdem beachten, dass die Mitnahme von Buddha-Statuen nur bis zu einer bestimmten Größe erlaubt ist.
 
Exotische Lebensmittel
 
So gut die landestypische Küche am Urlaubsort schmeckt, als Souvenir für die Lieben daheim sind die exotischen Köstlichkeiten nur bedingt geeignet. Selbst wenn die Lebensmittel hinsichtlich ihrer Haltbarkeit für die Mitnahme infrage kommen, gibt es für die Einfuhr in einen EU-Staat wie Deutschland bestimmte gesetzliche Regeln. Alle Speisen und Getränke tierischen Ursprungs dürfen aus Drittstaaten nur mit spezieller Gesundheitsbescheinigung eingeführt werden, innerhalb der Europäischen Union sind die Regularien jedoch lockerer gefasst. Vorsicht sollten auch Kartoffelliebhaber und Kartoffelliebhaberinnen walten lassen, die eine hier nicht heimische Sorte des Erdapfels mitbringen wollen: Als Schutzmaßnahme vor Pflanzenkrankheiten dürfen Kartoffeln von außerhalb der EU nicht eingeführt werden.
 
Kleidung und Technik – ob Markenware oder Plagiat
 
Für viele Touristinnen und Touristen gehört der Shoppingspaß im Urlaub dazu und macht den Koffer auf dem Heimflug einige Pfund schwerer. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange außerhalb der EU nicht für mehr als 430 Euro Warenwert pro Person eingekauft wird. War die ausgegebene Summe höher, können Zollgebühren und eine Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. In Italien, Spanien und anderen Ländern der Europäischen Union dürfen die Boutiquen allerdings sorgenfrei geplündert werden, dank des freien Warenverkehrs gibt es die 430-Euro-Grenze hier nicht. Und was passiert, falls die berühmte Rolex für 25 Euro lockt? Wer sich beispielsweise von einem asiatischen Markt eine nicht ganz so originale Markenhandtasche oder Jeans mitnehmen möchte, bekommt dabei auch keine Probleme: Besteht kein Verdacht auf Handel mit Plagiaten, beispielsweise durch den Erwerb größerer Stückzahlen oder vieler verschiedener Größen, zeigen sich die Zollbehörden in der Regel großzügig.
 
Ausführliche Informationen über noch mehr erlaubte und verbotene Mitbringsel aus aller Welt bietet unser Souvenir-Ratgeber.

Weitere Nachrichten über Reisen

Streik_frau
24.03.2023

Deutschland: Bundesweiter Streik mit massiven Verkehrseinschränkungen

In Deutschland streiken am 27. März die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen und das Bahnpersonal. Der Verkehr wird in allen Bereichen eingeschränkt.
Streik Anzeigetafel Cancelled
24.03.2023

Generalstreik in Frankreich wird fortgesetzt

Im März gehen die Generalstreiks in Frankreich weiter. Fast alle Branchen sind betroffen, wobei die Streiks bei der Bahn und an den Flughäfen die Reisenden besonders hart treffen.
Achterbahn in einem Freizeitpark
23.03.2023

Freizeitparks im Sommer 2023: Neue Highlights vorgestellt

Sommerzeit ist Achterbahnzeit. In den nächsten Tagen öffnen die deutschen Freizeitparks wieder ihre Tore und halten spannende Neuheiten für Groß und Klein bereit.
Finnland_Nordlichter_Polarlicht
21.03.2023

World Happiness Report 2023: Glück auf, Finnland!

Der jährliche Weltglücksbericht zeigt, wie hoch die Lebenszufriedenheit in 137 untersuchten Ländern ist. Die nordischen Länder kämpfen erneut um die Spitzenplätze.
Reisepass auf einer Landkarte des Vereinigten Königreichs von Großbritannien
21.03.2023

Großbritannien: Einreise demnächst nur noch mit Genehmigung

Ab Februar 2024 müssen EU-Reisende ein elektronisches Einreiseformular beantragen, um die Grenze Großbritanniens passieren zu dürfen. Die Bearbeitung soll bis zu 72 Stunden dauern.

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.