Sardinien hat die Geldstrafen für das Mitnehmen von Sand, Steinen oder Muscheln erhöht. Zwischen 500 und 3.000 Euro werden nun fällig, wenn Reisende beim Ausfuhrversuch dieser verbotenen Mitbringsel erwischt werden. Wo auf der ganzen Welt weitere Souvenir-Fallen lauern und welche Andenken problemlos gekauft werden können, erfahren Sie hier.
Vorsicht vor verbotenen Souvenirs im Urlaub: Die Mitnahme von Muscheln kann teuer werden.
Die hübsche Muschel oder das Häuflein weißer Sand vom Strand als Souvenir für die heimische Vitrine? Das kann teuer werden. In ganz Italien ist das Entfernen von Sand von den Stränden verboten, die beliebte Urlaubsinsel Sardinien erhöhte erst kürzlich die dafür verhängten Bußgelder. Bis zu 3.000 Euro werden ab jetzt fällig, wenn die Zoll- oder Grenzbeamten und -beamtinnen verbotene Strandsouvenirs im Koffer entdecken. Dass dies nicht nur leere Drohungen sind, musste im April 2022 ein deutscher Urlauber feststellen. Um das Verbot zu umgehen, schickte er ein Paket mit Sand und Muscheln von der sardischen Costa Smeralda an die eigene Heimatadresse. Der Versuch flog jedoch auf und machte den uneinsichtigen Touristen um 1.000 Euro ärmer. Muscheln und Strandgut sind jedoch nicht die einzigen Souvenirs, bei denen im Ausland Vorsicht geboten ist.
Achtung bei Kunst und Kulturgütern
Beim Spaziergang durch das antike Pompeji oder andere Ruinenstädte eine Tonscherbe aufsammeln, auf dem Basar um „echte Antiquitäten“ feilschen oder sonstige Kulturgüter eines Landes über dessen Grenzen zu entführen, ist ebenfalls keine gute Idee. Abgesehen von der Gefahr, für Fälschungen hohe Summen zu bezahlen, ist die Ausfuhr echter Antiquitäten und Kunstschätze fast in jedem Staat der Welt verboten. Im Zweifel wird der Schatz beschlagnahmt und der Reisende bleibt zusätzlich auf den dafür angefallenen Kosten sitzen. Thailand-Urlauber und -Urlauberinnen sollten außerdem beachten, dass die Mitnahme von Buddha-Statuen nur bis zu einer bestimmten Größe erlaubt ist.
Exotische Lebensmittel
So gut die landestypische Küche am Urlaubsort schmeckt, als Souvenir für die Lieben daheim sind die exotischen Köstlichkeiten nur bedingt geeignet. Selbst wenn die Lebensmittel hinsichtlich ihrer Haltbarkeit für die Mitnahme infrage kommen, gibt es für die Einfuhr in einen EU-Staat wie Deutschland bestimmte gesetzliche Regeln. Alle Speisen und Getränke tierischen Ursprungs dürfen aus Drittstaaten nur mit spezieller Gesundheitsbescheinigung eingeführt werden, innerhalb der Europäischen Union sind die Regularien jedoch lockerer gefasst. Vorsicht sollten auch Kartoffelliebhaber und Kartoffelliebhaberinnen walten lassen, die eine hier nicht heimische Sorte des Erdapfels mitbringen wollen: Als Schutzmaßnahme vor Pflanzenkrankheiten dürfen Kartoffeln von außerhalb der EU nicht eingeführt werden.
Kleidung und Technik – ob Markenware oder Plagiat
Für viele Touristinnen und Touristen gehört der Shoppingspaß im Urlaub dazu und macht den Koffer auf dem Heimflug einige Pfund schwerer. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange außerhalb der EU nicht für mehr als 430 Euro Warenwert pro Person eingekauft wird. War die ausgegebene Summe höher, können Zollgebühren und eine Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. In Italien, Spanien und anderen Ländern der Europäischen Union dürfen die Boutiquen allerdings sorgenfrei geplündert werden, dank des freien Warenverkehrs gibt es die 430-Euro-Grenze hier nicht. Und was passiert, falls die berühmte Rolex für 25 Euro lockt? Wer sich beispielsweise von einem asiatischen Markt eine nicht ganz so originale Markenhandtasche oder Jeans mitnehmen möchte, bekommt dabei auch keine Probleme: Besteht kein Verdacht auf Handel mit Plagiaten, beispielsweise durch den Erwerb größerer Stückzahlen oder vieler verschiedener Größen, zeigen sich die Zollbehörden in der Regel großzügig.
Ausführliche Informationen über noch mehr erlaubte und verbotene Mitbringsel aus aller Welt bietet unser
Souvenir-Ratgeber.