China erlaubt sechstägigen Aufenthalt in Shanghai ohne Visum

Deutsche Staatsangehörige könne sich seit dem 30. Januar 2016 länger ohne Visum in der chinesischen Wirtschaftsmetropole Shanghai und der Jangtse-Delta-Region aufhalten. Einen entsprechenden Vermerk fügte das Auswärtige Amt am 5. Februar zu seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für China hinzu. Voraussetzungen sind jedoch der Besitz von Flugtickets in ein Drittland sowie – falls nötig – eines gültigen Visums des Ziellands.
Auch die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau sowie Taiwan gelten gemäß Art. 89 des chinesischen Ein- und Ausreisegesetzes in diesem Zusammenhang als Ausland und berechtigen zum visafreien Aufenthalt in den ausgewiesenen Zonen Kontinentalchinas. Dies gilt laut Auswärtigem Amt für die Städte Peking,  Kanton/Guangzhou, Chengdu, Chongqing, Dalian, Harbin, Shenyang, Qingdao, Changsha, Kunming, Guilin, Xi’an,  Xianmen, Wuhan und Tianjin, in denen ein visafreier Aufenthalt für 72 Stunden erlaubt ist. In Shanghai und den Provinzen Jiangsu sowie Zhejiang dürfen sich Durchreisende sogar bis zu 144 Stunden frei bewegen.

Ein Verlassen der ausgewiesenen Regionen gilt laut Auswärtigem Amt als illegale Einreise in die Volksrepublik China. Sind Transitreisende aufgrund höherer Gewalt gezwungen, diese Gebiete zu verlassen oder sich länger als 72 oder 144 Stunden dort aufzuhalten, müssen sie beim Amt für Öffentliche Sicherheit (Public Security Office) ein Visum zu beantragen. An den internationalen Flughäfen Chinas ist der Transitaufenthalt generell für 24 Stunden erlaubt. Neben China hatte unlängst auch Kanada die visafreie Einreise für deutsche Staatsangehörige erleichtert.