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China: Visumfreie Einreise bis Dezember 2025 möglich

München, 21.05.2024 | 13:52 | ksu

Reisende, die es nach China zieht, können sich über erleichterte Einreisebestimmungen bis mindestens Ende 2025 freuen. Kurzzeitaufenthalte sind bis zu einer Dauer von 15 Tagen weiterhin visumfrei. Für längere Reisen wird die Beantragung eines Visums vereinfacht. Auch ein Corona-Test ist für die Einreise in die Volksrepublik nicht mehr notwendig.


Einreise Visa Visum Pass
Visumfreier Aufenthalt in China für bis zu 15 Tage möglich.
Für die Einreise nach China ist bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2025 kein Visum notwendig, wenn der Aufenthalt eine Dauer von 15 Tagen nicht überschreitet. Damit vereinfacht die Volksrepublik den Grenzübertritt für Reisen touristischer, geschäftlicher oder familiärer Art sowie für Personen, die China für einen Transitaufenthalt durchqueren. Die zuvor bis November 2024 geplante Einreiseerleichterung wurde damit um mehr als ein Jahr verlängert. Von der Neuerung profitieren neben deutschen Reisenden auch Touristinnen und Touristen aus elf weiteren Staaten, darunter Frankreich, Italien, Niederlande und Österreich.
 

Einreisebestimmungen und Registrierung in China

 
Die visumfreie Einreise ist nur mit einem für die Aufenthaltsdauer gültigem Reisepass möglich. Reisende mit einem deutschen Dienstpass, einem vorläufigen Reisepass oder einem Reiseausweis als Passersatz müssen weiterhin ein Visum beantragen. Auch wer einen Aufenthalt in der Volksrepublik von mehr als 15 Tagen plant, benötigt weiterhin ein Visum. Die Ausstellung dessen wurde jedoch vereinfacht und kann nun ohne eine Online-Terminvereinbarung beantragt werden. Das Visum erhalten Chinareisende in den dafür zuständigen Zentren in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München. Ob eine Einreise mit oder ohne Visum erfolgt, hat jedoch keine Auswirkung auf die Anmeldung beim zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration). Hier muss innerhalb von 24 Stunden nach Grenzübertritt eine Registrierung erfolgen. Bei Hotelaufenthalten wird dies üblicherweise durch die Unterkunft übernommen.
 

Kaum Corona-Maßnahmen mehr

 
Auch ein gültiger Corona-Test muss nicht mehr bei der Einreise vorgelegt werden. Die Eintragung in die Gesundheitserklärung, der sogenannten Health Declaration, durch den chinesischen Zoll entfällt ebenfalls. Darüber hinaus sind nahezu alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Reisenden wird lediglich empfohlen, die geltende Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln zu beachten. Auch eine namentliche Anmeldung vor dem Besuch von Sehenswürdigkeiten und Nationalparks ist oft noch verpflichtend.

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