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Corona: Griechenland verlängert Einreisebeschränkungen bis 8. März

München, 22.02.2021 | 09:23 | cge

Griechenland hat die coronabedingten Beschränkungen für den Reiseverkehr erneut verlängert. Alle Einreisenden aus dem Ausland müssen einen negativen Corona-Test vorlegen und sich für sieben Tage in Quarantäne begeben. Nicht notwendige Flugreisen innerhalb Griechenlands bleiben bis zum 1. März untersagt.


Griechenland Rhodos Panos
Griechenland verlängert die Einreisebeschränkungen.
Für die Einreise nach Griechenland müssen sich Reisende über das „Passenger Locator Form“ online anmelden. Einreisende erhalten dann spätestens am Tag der Einreise in Griechenland eine E-Mail mit einem QR-Code, der beim Check-in oder Boarding vorgelegt werden muss. Weiterhin benötigen sie einen negativen PCR-Test in englischer Sprache. Dieser darf bei Ankunft in Griechenland nicht älter als 72 Stunden sein. In Einzelfällen wird ein zusätzlicher Corona-Schnelltest bei der Einreise durchgeführt. Weiterhin bleibt auch die Quarantänepflicht bestehen. Alle Einreisenden aus dem Ausland müssen sich somit für sieben Tage in häusliche Isolation begeben.
 
Beschränkungen im Inlandsverkehr

Die Reisebeschränkungen für Inlandsflüge wurden ebenfalls verlängert. Flugreisen zwischen den griechischen Präfekturen sind bis zum 1. März um 6 Uhr nur aus unbedingt notwendigen Gründen gestattet. Darunter zählen Reisen zu medizinischen und beruflichen Zwecken sowie für Familienzusammenführungen und die Rückkehr zum Hauptwohnsitz. Unter anderem sind auch Fracht-, Militär- und Notfallflüge sowie Flugverbindungen aus humanitären Gründen gestattet.
 
Lage in Griechenland

Griechenland befindet sich noch bis zum 1. März in einem landesweiten Lockdown. Aufgrund des unterschiedlichen Infektionsgeschehens wurde Griechenland in Risikozonen eingeteilt. Supermärkte und Geschäfte, die der Grundversorgung dienen, sind geöffnet. Der weitere Einzelhandel darf wiederum nur in Gebieten mit geringem Infektionsaufkommen betrieben werden. Personen dürfen ihre Wohnungen nur mit einer Sondererlaubnis für den Weg zur Arbeit oder einen anderen speziellen Grund verlassen. Hierunter fallen unter anderem der Einkauf, ein Arzt- oder Apothekenbesuch sowie sportliche Betätigung im Freien oder Bewegung mit dem Haustier. Aus deutscher Sicht gelten die Regionen Zentralmakedonien, Attika, Mittelgriechenland und Westgriechenland derzeit vom Robert Koch-Institut als Corona-Risikogebiete. Für diese Gebiete besteht eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt.

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