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Corona-Risikogebiete: Kroatien und Türkei vom RKI hochgestuft

München, 09.04.2021 | 12:50 | lvo

Das Robert Koch-Institut hat die Liste an Corona-Risikogebieten aktualisiert. Strenger bewertet werden wegen steigender Inzidenzwerte unter anderem die beliebten Urlaubsländer Kroatien sowie die Türkei, die künftig als Hochinzidenzgebiete gelten. Malta hingegen wird vom Hochinzidenzgebiet zum Risikogebiet herabgestuft und Israel gänzlich von der Risikoliste gestrichen. Wirksam sind die Änderungen ab dem 11. April um 0 Uhr.


Türkei: Bodrum
Die Türkei und Kroatien werden ab dem 11. April 2021 als Corona-Hochinzidenzgebiete gelistet.
Ab dem kommenden Sonntag werden Kroatien und die Türkei von Risikogebieten zu Hochinzidenzgebieten hochgestuft. Zusätzlich gelten auch Armenien und die Ukraine dann als Hochinzidenzgebiete. In diesen Staaten gab es mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Für Reiserückkehrer wird damit in Deutschland eine Quarantäne verpflichtend, die in der Regel erst ab dem fünften Tag durch einen zweiten negativen Corona-Test verkürzt werden kann. Weiterhin besteht die Regelung, dass alle Reiserückkehrer auf dem Luftweg noch vor dem Abflug im Urlaubsland einen Negativ-Test vorweisen müssen.

Neue Risikogebiete ab dem 11. April 2021

Vom Hochinzidenzgebiet zum Risikogebiet herabgestuft werden Lettland, Malta und die Slowakei. Des Weiteren werden die finnische Region Kymenlaakso sowie die autonome spanische Gemeinschaft Extremadura ab Sonntag als Risikogebiete ausgewiesen. Bei der Reiserückkehr aus einem Risikogebiet ist noch vor Abflug ein Negativ-Test vorzulegen, bei der Einreise nach Deutschland auf dem Landweg kann ein negatives Testergebnis binnen 48 Stunden eingereicht werden. Anschließend besteht die Verpflichtung zu einer Quarantäne nach den gleichen Modalitäten wie bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten.

Israel kein Risikogebiet mehr

Das Robert Koch-Institut hat Israel sowie die finnische Region Kanta-Häme gänzlich von der Liste der Risikogebiete gestrichen. Reiserückkehrer, die aus diesen Gebieten auf dem Luftweg in die Bundesrepublik zurückkehren, müssen dennoch die allgemeine Testpflicht für Flugreisende beachten. In Deutschland greift nach Vorlage eines negativen Ergebnisses vor dem Abflug jedoch keine Testpflicht mehr; auch eine Quarantäne ist nicht notwendig.

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