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Corona: Norwegen schließt Landesgrenzen ab 29. Januar

Norwegen reagiert mit Sorge und verschärften Maßnahmen auf die Ausbreitung der grassierenden Coronavirus-Mutationen. Ab dem 29. Januar schließt das skandinavische Land seine Grenzen. Einreisen sind dann nur noch für norwegische Staatsbürger erlaubt.
Die neuen Regelungen gab Regierungschefin Erna Solberg am Mittwochabend auf einer Pressekonferenz bekannt. Trotz Grenzschließung bleibt die Einreise für einige Ausnahmen erlaubt. So können Arbeitnehmer mit kritischen Funktionen sowie Gesundheitspersonal aus Schweden und Finnland weiterhin ins Land. Nahe Verwandte norwegischer Staatsbürger dürfen ebenfalls einreisen. Auch der Warentransport ist von der Grenzschließung nicht betroffen.
 
Einreisebestimmungen nach Norwegen

Die Grenzschließung gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Regeln für die Einreise nach Norwegen. Vor der Ankunft muss online eine Einreiseerklärung ausgefüllt werden. Ein Nachweis hierüber muss während der Grenzkontrolle bei Einreise vorgelegt werden. Weiterhin benötigen Einreisende eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft in Norwegen müssen sich Ankömmlinge ebenfalls testen lassen. Wer aus einem Hochrisikogebiet im Ausland nach Norwegen einreist, muss sich nach Ankunft für zehn Tage in Quarantäne aufhalten. Diese muss in einem bestimmten Quarantänehotel durchgeführt werden. Die Isolation kann frühestens nach sieben Tagen durch einen zweiten negativen PCR-Test beendet werden. Norwegische Staatsbürger und ausländische Bürger mit ständigem Wohnsitz in Norwegen sind von der Pflicht, ein negatives Testergebnis bei Einreise vorzulegen, befreit.
 
Verschärfte Bedingungen in ganz Skandinavien

Norwegen folgt mit den neuen Bestimmungen seinen skandinavischen Nachbarländern, die bereits ebenfalls ihre Einreisebeschränkungen erweitert haben. Schweden hat seine Grenzen zu Norwegen und Dänemark sowie für Einreisende aus Großbritannien geschlossen. Dänemark lässt bereits seit Anfang Januar Personen nur noch aus triftigen Gründen und unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses ins Land. Sonderregelungen gelten für Bewohner von Grenzregionen, unter anderem aus Schleswig-Holstein. Auch Finnland hat Einreisebeschränkungen erlassen und untersagt nicht notwendige, touristische Reisen für Bewohner aus den Schengen-Staaten.