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Corona-Regeln ab Herbst: Das gilt für Reisende

München, 09.09.2022 | 11:40 | soe

Der Bundestag hat eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet. Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten in Deutschland aktualisierte Corona-Bestimmungen, die der ab Herbst erwarteten Omikron-Infektionswelle begegnen sollen. Auch für Reisende ändern sich damit in der Bundesrepublik mehrere Regeln.


Junge Frau während Covid-19-Ausbruch mit Maske in der U-Bahn
In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg, in Fernzügen bleibt sie erhalten. Über den Nahverkehr entscheiden die Bundesländer.
Wie bereits im Vorfeld bekannt geworden war, enthält die aktualisierte Fassung des Infektionsschutzgesetzes keine Maskenpflicht in Flugzeugen mehr. Ab dem 1. Oktober müssen Passagierinnen und Passagiere sowie das Personal damit keinen Mund-Nase-Schutz mehr tragen, wenn sie einen Flug mit Start oder Landung in der Bundesrepublik antreten. In den Flughäfen war die generelle Maskenpflicht bereits zuvor abgeschafft worden, in vielen anderen Ländern gilt sie auch an Bord von Flugzeugen längst nicht mehr. Die Gesundheitsbehörden sprechen jedoch weiterhin ausdrücklich eine Empfehlung zum Masketragen aus, insbesondere in größeren Menschengruppen.
 
FFP2-Maske im Fernverkehr
 
In Zügen des Fernverkehrs gilt auch ab Oktober weiterhin für alle Reisenden ab sechs Jahren die Pflicht, eine Maske zu tragen. Für Passagiere und Passagierinnen ab 14 Jahren wird diese sogar noch verschärft: Während jüngere Kinder nur eine OP-Maske aufsetzen müssen, ist für Jugendliche und Erwachsene künftig im Fernverkehr eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Ob auch in den Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs ab Oktober eine Maske getragen werden muss, soll auf Länderebene entschieden werden.
 
Individuelle Regelungen
 
Über die bundesweit geltenden Neuerungen hinaus können die Länder auch eigene, schärfere Regeln erlassen. Dabei sind sie jedoch an die Pandemiesituation gebunden. Wird eine konkrete Gefährdung der Infrastruktur, beispielsweise im Gesundheitswesen oder bei der Energieversorgung, gesehen, darf beispielsweise wieder eine teilweise Maskenpflicht in Außenbereichen erlassen werden. Zu weiteren Lockdowns oder geschlossenen Geschäften soll es jedoch nicht mehr kommen.
 
Einreise nach Deutschland
 
Ob es ab Oktober wieder eine Nachweis- oder Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland geben soll, geht aus der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetzes nach derzeitigem Stand nicht hervor. Im Moment müssen Einreisende in die Bundesrepublik keinerlei Testergebnisse oder Corona-Zertifikate vorzeigen, es sei denn, sie kommen aus einer als Virusvariantengebiet gekennzeichneten Region. Das Robert Koch-Institut führt jedoch seit Monaten kein Land der Welt mehr auf dieser Liste. Diese Regelung gilt noch mindestens bis zum 30. September.

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