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Corona-Test für Reiserückkehrer ab heute nicht mehr gratis

München, 16.12.2020 | 10:08 | soe

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind ab heute Testungen auf das Coronavirus nicht mehr kostenfrei. Der Testanspruch lief am 15. Dezember aus. Dies geht aus einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums hervor, die Anfang Dezember in Kraft trat.


Corona PCR Test Abstrich
Reiserückkehrer haben keinen Anspruch mehr auf kostenfreie Corona-Tests.
Bisher hatten Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hatten, in den nächsten zehn Tagen Anspruch auf einen kostenfreien Test auf COVID-19. Mit dieser Maßnahme konnte die verpflichtende zehntägige Quarantäne freiwillig verkürzt werden. Das Gesundheitsamt konnte zudem zur Testung auffordern. Eine Testpflicht für Reiserückkehrer gibt es derzeit noch nicht.
 
Testpflicht in der Diskussion

Die Diskussion zur Pflicht der Testungen für Reiserückkehrer und Einreisende ist gerade in Hinblick auf den bevorstehenden Reiseverkehr während der Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel präsent. So fordert der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bundesweit für alle aus dem Ausland nach Deutschland einreisenden Personen die Einführung der Testpflicht. Die bayerische Regierung wolle dies auf Bundesebene noch in dieser Woche thematisieren. Bereits im Sommer trugen Urlaubsreisen und Grenzverkehr in Bayern zu erhöhten Infektionszahlen bei. Grenzregionen anderer Bundesländer, wie zum Beispiel in Sachsen, weisen seit Wochen ebenfalls Spitzenwerte auf.
 
Generelle Regelungen bei Reiserückkehr

Reiserückkehrer müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland grundsätzlich online anmelden und den Nachweis darüber mit sich führen. Zudem sehen die Regelungen vor, dass sich Einreisende in Deutschland direkt an ihren Zielort begeben. Vorgeschrieben ist daran anschließend eine Quarantäne für zehn Tage, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Corona-Testergebnis vorzeitig beendet werden kann. Ergänzend ist es ratsam, dass sich Reiserückkehrer über mitunter abweichende oder ergänzende Maßnahmen im jeweiligen Bundesland informieren.

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