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Costa Rica erlässt Beschränkungen über Silvester

München, 29.12.2020 | 13:18 | soe

Costa Rica hat strengere Maßnahmen für Silvester und den ganzen Januar 2021 erlassen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dabei handelt es sich nach Informationen der Nachrichtenwebsite Garda vorrangig um Beschränkungen des Fahrzeugverkehrs, aber auch andere Bereiche des öffentlichen Lebens sind mehr Restriktionen unterworfen. Betroffen sind unter anderem Nationalparks und Strände in dem zentralamerikanischen Land.


Costa Rica
Costa Rica verhängt über Silvester strengere Corona-Bestimmungen.
Über den Jahreswechsel vom 31. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 dürfen Privatfahrzeuge von 19 bis 5 Uhr nicht auf den Straßen Costa Ricas verkehren. Tagsüber sind nur Fahrzeuge mit bestimmten Kennzeichen zugelassen. Geschäfte müssen um 19 Uhr schließen, mit Ausnahme von Supermärkten, medizinischen Versorgungszentren, Lieferservices sowie weiteren Einrichtungen für den täglichen Bedarf. Auch Hotels dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Vom 1. bis zum 3. Januar tritt die Beschränkung für Privatfahrzeuge erst um 20 Uhr in Kraft, alle anderen Regelungen bleiben bestehen.
 
Ab 4. Januar mehr Einschränkungen
 
Zwischen dem 4. und 17. Januar werden schließlich die Beschränkungen für Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen ausgeweitet. So dürfen Casinos und Bars dann nur noch 25 Prozent ihrer üblichen Besucherkapazitäten auslasten, zuvor waren es noch 50 Prozent. Nationalparks in Costa Rica, die rund ein Drittel der Gesamtfläche des Landes einnehmen, sind in dieser Zeit nur die Hälfte der regulären Besucherzahlen gestattet. Außerdem werden die Strände täglich nur zwischen 5 und 14:30 Uhr zugänglich gemacht.
 
Einreisebestimmungen für Costa Rica
 
Costa Rica gilt aus deutscher Sicht als Corona-Risikogebiet. Der zentralamerikanische Staat erlaubt Touristen unabhängig von ihrem Herkunftsland die Einreise, ohne einen negativen Corona-Test zu verlangen. Eine 14-tägige Quarantäne wird nur bei der Einreise auf dem Landweg fällig, nicht für Flugreisende. Eine weitere Voraussetzung ist das Ausfüllen eines Online-Gesundheitsformulars sowie der Nachweis über eine Krankenversicherung, welche auch die Kosten einer eventuellen Corona-Infektion abdeckt.

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