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Costa Rica: Erleichterte Einreise für Geimpfte

München, 26.07.2021 | 09:44 | cge

Costa Rica erleichtert die Einreisebedingungen. Ab dem 1. August 2021 können geimpfte Reisende sowie Urlauber unter 18 Jahren ohne die bisher nötige Reisekranken- und Hotelquarantäneversicherung in das mittelamerikanische Land einreisen. Dies berichtet Trvl Counter.


Costa Rica Strand
Ab dem 1. August 2021 erleichtert Costa Rica die Einreise für Geimpfte.
Wer künftig nach Costa Rica einreisen möchte und bereits geimpft ist, muss die bisher notwendige Reisekranken- und Hotelquarantäneversicherung nicht mehr erwerben. Gleiches gilt für minderjährige Reisende. Anerkannt werden die Impfstoffe der Hersteller AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Johnson & Johnson und Moderna. Die vollständige Impfung muss bei der Einreise nach Costa Rica bereits vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein. Unabhängig vom Impfstatus ist auch weiterhin das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online auszufüllen und bei Einreise der erhaltene QR-Code vorzuzeigen.
 
Einreisebedingungen für Ungeimpfte
 
Für Ungeimpfte besteht auch weiterhin die Notwendigkeit, die entsprechende Krankenversicherung, die auch eine Erkrankung an COVID-19 inkludiert, abzuschließen. Diese umfasst eine Mindestabdeckung von 50.000 US-Dollar für medizinische Kosten sowie 2.000 Dollar für eine Quarantäneunterbringung im Falle einer Corona-Infektion. Der Nachweis über die Versicherung muss bei der Einreise in englischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden.
 
Corona-Maßnahmen in Costa Rica
 
Derzeit sind in Costa Rica noch einige Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Strände und Nationalparks sind geöffnet, jedoch mit einer zeitlichen Beschränkung, berichtet der Nachrichtensender CNN. Beide Angebote können lediglich zwischen 5 und 18 Uhr genutzt werden, für Nationalparks besteht darüber hinaus eine Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent. Restaurants und Bars dürfen Gäste bewirten, sie unterliegen jedoch ebenfalls einer Einschränkung hinsichtlich der Kundenanzahl. Konzerte, große Zusammenkünfte sowie die Öffnung von Nachtclubs sind nicht erlaubt. Geschäfte müssen um 21 Uhr schließen. Zwischen 21 und 5 Uhr gilt zudem ein Fahrverbot für alle privaten PKWs.

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