Dänemark hebt Corona-Beschränkungen auf

Dänemark schafft zum 1. Februar alle noch verbliebenen Corona-Maßnahmen im Land ab. Vom kommenden Dienstag an entfallen damit die Maskenpflicht, das Vorzeigen des Impfpasses und die Schließung von Nachtclubs sowie Casinos. Der Staat will die Corona-Pandemie trotz hoher Inzidenzwerte nicht länger als gesellschaftsbedrohende Krankheit einstufen.
Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen kündigte den bedeutenden Öffnungsschritt am Mittwochabend an, nachdem er einen Tag zuvor von der Pandemiekommission vorgeschlagen worden war. Damit dürfen Nachtclubs und Casinos den Betrieb wiederaufnehmen, zudem sind Versammlungen mit mehr als 500 Teilnehmern und Teilnehmerinnen nicht mehr verboten. Die Maskenpflicht, welche in Dänemark zuletzt noch im öffentlichen Nahverkehr sowie an öffentlichen Plätzen herrschte, ist ab dem 1. Februar ebenfalls aufgehoben. Zudem müssen die Menschen keinen Impfpass mehr vorzeigen, um Zutritt zur Gastronomie oder zu kulturellen Einrichtungen zu erhalten.
 
Dänemark zielt auf Herdenimmunität
 
Insbesondere die hohe Impfbereitschaft der Dänen und Däninnen sieht die Regierung als Basis für die Rückkehr zum normalen Leben. Über 80 Prozent der Gesamtbevölkerung haben das Grundimpfschema abgeschlossen. Dies konnte das Ansteigen der Infektionszahlen durch die Omikron-Variante allerdings nicht verhindern: Dänemark verzeichnet derzeit eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 4.000. Zugleich ging die Zahl der Krankenhauseinweisungen jedoch zurück. Aufgrund der hohen Durchimpfungsrate und der starken Ausbreitung der Omikron-Infektionen rechnen die dänischen Gesundheitsexperten und -expertinnen mit dem zeitnahen Erreichen einer Herdenimmunität, was ebenfalls zur Entscheidung für die Lockerungen beitrug.
 
Einreisebeschränkungen bleiben
 
Nicht von der generellen Öffnung betroffen sind allerdings die Einreisebestimmungen für Dänemark. Diese schreiben derzeit und auch weiterhin für alle Einreisenden, auch aus Deutschland, eine verbindliche Testpflicht vor. Zugelassen sind maximal 72 Stunden alte PCR- sowie höchstens 48 Stunden alte Antigen-Schnelltests. Genesene und Kinder unter 15 Jahren müssen sich jedoch nicht daran halten, auch für den kleinen Grenzverkehr gibt es Ausnahmeregelungen.